Eilmeldung Marktplatz !

Der Rat hat entschieden

Neuer Bürgerentscheid erforderlich

In der außerordentlichen Ratssitzung, die heute um 16:00 Uhr begann, hat der Rat mit Mehrheit entschieden, dass ein neuer Bürgerentscheid erforderlich ist.

Dem Bürgerbegehren erneut nicht stattgegeben

Zu Beginn der Ratssitzung gab Bürgermeister Knop eine Erklärung ab, in der er ausführte, dass er nicht für einen neuen Bürgerentscheid stimmen wolle. Für ihn stehe der gesellschaftliche Zusammenhalt an erster Stelle.

Er knicke nicht vor den Initiatoren des Bürgerbegehrens ein, empfinde aber die Verpflichtung, den gesellschaftlichen Zusammenhang in der Stadt zu fördern und die Kluft zwischen Gegnern und Befürwortern des Bürgerbegehrens wieder zu schließen.

Europawahl und neuer Entscheid am 26.05.

Dieser Auffassung schlossen sich die im Rat vertretenen Fraktionen jedoch mehrheitlich nicht an. 15 Ratsmitglieder stimmten für einen neuen Bürgerentscheid. Somit kommt es erneut zu einer Abstimmung, die zusammen mit der Europawahl am 26.05.2019 erfolgen soll.

CDU, Grünen und FDP stimmten für Neuwahlen. FWG und SPD stimmten für das Bürgerbegehren, um dann die Zeit für eine bessere Planung zu nutzen um alle Bürger mitzunehmen.

Der Oelder Anzeiger hält Sie auf dem Laufenden!




Rat soll am 11. April entscheiden

Streitpunkt Marktplatz: Kippt der Rat seinen eigenen Beschluss oder gibt es eine neue Bürgerabstimmung?

Am kommenden Donnerstag, 11. April, findet um 16 Uhr im Großen Ratssaal eine öffentliche Sondersitzung des Rates der Stadt Oelde statt. Wesentlicher Tagesordnungspunkt ist die Feststellung der Ungültigkeit des Bürgerentscheids gegen die vom Rat geplante Umgestaltung des Oelder Marktplatzes. Dazu soll entweder der bisherige Ratsbeschluss aufgehoben und dem Begehren der Bürgerinitiative stattgegeben oder eine Wiederholung der Abstimmung beschlossen werden.

Der von Bürgermeister, Karl-Friedrich Knop eingebrachte Beschlussvorschlag lautet:

Ungültigkeit des Bürgerentscheids vom 24.03.2019 gegen den Umbau des Marktplatzes – Entscheidung zum weiteren Vorgehen



Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat stellt fest: Der Bürgerentscheid gegen die Umgestaltung des Marktplatzes vom 24.03.2019 war unwirksam.
  2. Der Rat der Stadt Oelde beschließt, dem Bürgerbegehren der Herren Dr. Wohlbrück, Weber und Glaremin vom 27.12.2018 gegen die am 17.09.2018 beschlossene Umgestaltung des Marktplatzes und die Aufhebung des Ratsbeschlusses, nunmehr zu entsprechen und insofern die Ratsbeschlüsse vom 17.09.2018 und vom 14.01.2019 aufzuheben.
    ODER
    Der nach § 26 Abs. 6 Satz 3 GO NRW durchzuführende Bürgerentscheid wird wiederholt und findet am .._ statt.

Sachverhalt

Der Bürgerentscheid vom 24.03.2019 ist wegen eines wesentlichen Verfahrensfehlers rechtswidrig. Es ist zu entscheiden, ob der Entscheid wiederholt wird, oder ob dem Bürgerbegehren durch Abänderung des Ratsbeschlusses vom 14.01.2019 stattgegeben wird.

Dies ergibt sich aus folgenden Erwägungen:
Den Abstimmungsberechtigten des Bürgerentscheids am 24.03.2019 wurde die Möglichkeit der Abstimmung mittels Stimmbrief eingeräumt. Auf dem zugehörigen Merkblatt zur Abstimmung per Brief wurde darauf hingewiesen, dass Stimmbriefe zur Wahrung der Frist bis spätestens am Freitag, 22.03.2019 zu versenden sind. Ein Stimmbrief musste laut Merkblatt zur Fristwahrung bis spätestens Sonntag, 24.03.2019, 16 Uhr, bei der Stadt eingegangen sein. Die Postzustellung bei der Stadt Oelde erfolgt nach Vereinbarung mit dem zuständigen Postdienstleister grundsätzlich nur von montags bis freitags. Ein Postfach unterhält die Stadt nicht. Daher konnte am Samstag, 23.03.2019 keine Postzustellung erfolgen. Eine Abrede über die ausnahmsweise Zustellung am Samstag wurde mit dem Postdienstleister nicht getroffen. Stattdessen blieb es bei dem gewöhnlichen Verfahren, dass Briefe nur montags bis freitags zugestellt werden.

Die auf Aufhebung des entsprechenden Ratsbeschlusses gerichtete Frage des Bürgerbehrens erhielt 4.925 Ja-Stimmen, 4.699 Abstimmungsberechtigte stimmten mit Nein. Das erforderliche Quorum zur Gültigkeit des Bürgerentscheids wurde um 6 Stimmen verfehlt.
Am Montag nach der Abstimmung, 25.03.2019, gingen bei der Stadt Oelde per Post weitere 28 Stimmbriefe ein, die ausweislich einer entsprechenden „Laufkarte“ am Freitag, 22.03.2018 im Postverteilzentrum in Werl vorlagen und – wenn eine Samstagszustellung ermöglicht worden wäre – höchstwahrscheinlich am Samstag bei der Stadt zugegangen wären. Diese dürfen nach entsprechender Rechtsauskunft der Kommunalaufsicht nicht nachträglich in die Abstimmung einbezogen werden, um auf diese Weise die fehlende Zustellungsmöglichkeit nachträglich zu heilen.

Die Durchführung eines Bürgerentscheids richtet sich nach § 26 GO NRW und der dazu erlassenen Durchführungsverordnung für Bürgerentscheide des Innenministeriums NRW (§ 26 Absatz 10 GO NRW). Gemäß § 1 der Durchführungsverordnung des Ministeriums erlässt die jeweilige Kommune zusätzlich eine Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden. In §§ 12, 13 der Satzung der Stadt Oelde wird auf die Abstimmung mittels Stimmbrief Bezug genommen. § 17 der Satzung erklärt im Übrigen die Vorschriften zur Briefwahl aus der Kommunalwahlordnung des Landes NRW für anwendbar.

Der Marktplatz in Oelde

Gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 1 der Satzung der Stadt Oelde werden Stimmbriefe, die verspätet eingehen, zurückgewiesen. Der Wortlaut ist identisch mit § 27 des Kommunalwahlgesetzes NRW. Weitere Regelungen, die auf den Umgang mit verspäteten Abstimmungsbriefen hinweisen, sind in der Satzung nicht zu finden, so dass gemäß § 17 der Satzung auf die Kommunalwahlordnung zurückgegriffen wird. In §§ 56 ff. der Kommunalwahlordnung NRW wird auf das Verfahren zur Briefwahl Bezug genommen. Im Übrigen müssen die allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze Anwendung finden.
Die Stimmabgabe ist mit Eingang des Briefes bei der Behörde vollzogen (BayVerfGH, BayVbl. 1975, 15). Maßgeblicher Zeitpunkt ist hierfür die gesetzte Frist für das Ende des zulässigen Eingangs, also Sonntag 16 Uhr. Ein Eingang liegt vor, wenn die Briefe so in den Verfügungsbereich des Wahlleiters bzw. Wahlvorstandes gelangen, dass dieser ohne wesentliche Zwischenschritte von ihnen Kenntnis nehmen kann (vgl. BVerwG, Beschluss v. 18.4.1978). Ein Eingang der 28 Briefe bei der Behörde konnte vorliegend am Sonntag um 16 Uhr nicht verzeichnet werden. Die Briefe waren zum maßgeblichen Zeitpunkt am Sonntag um 16 Uhr lediglich im Postdienstleistungszentrum in Werl angekommen, so dass die Stadt Oelde auf diese Briefe noch nicht ohne wesentliche Zwischenschritte zugreifen konnte.

Somit müssen die Briefe gemäß der Satzung und der Kommunalwahlordnung zurückgewiesen werden („nicht rechtzeitig eingegangene Briefe sind zurückzuweisen“). Eine darüber hinausgehende „Heilung“, weil die Stadt versehentlich samstags die Zustellung nicht ermöglichte und die Briefe höchstwahrscheinlich am Samstag zugestellt worden wären, ist nicht zulässig. Bei der gesetzten Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist (vgl. Bätge, in: Kommentar zur KommunalWahlO NRW, § 56 Rn. 6). Bei der schriftlichen Stimmabgabe (vgl. Briefwahl) dürfen verspätet eingegangene Briefumschläge nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht berücksichtigt werden (vgl. BVerwGE 55, 341). Auf den Grund der Verspätung kommt es nicht an. Das bedeutet vorliegend, dass eine Heilung beziehungsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht zulässig ist. Auch wenn den Wähler selbst keinerlei Verschulden trifft, trägt er allein das Risiko einer verspäteten Ankunft des Stimm- bzw. Wahlbriefes. Die erst am Montag nach der Abstimmung eingegangenen Briefe sind daher trotz eines fehlenden Verschuldens der Abstimmenden zurückzuweisen.

Das neue Musterpflaster

Daher muss der Bürgerentscheid aufgrund des wesentlichen Verfahrensfehlers als rechtswidrig gewertet werden.

Der Verfahrensfehler ist hier darin zu sehen, dass die Stadt Oelde es unterlassen hat, eine Abrede mit dem Postdienstleister hinsichtlich der Möglichkeit einer Samstagszustellung zu treffen, obwohl in dem beigefügten Merkblatt darauf hingewiesen wurde, dass Briefe, die am Freitag, dem 22.03.2019 versendet werden, noch rechtzeitig vor dem Sonntag, 24.03.2019 16 Uhr, zugehen können. Dies suggerierte dem Abstimmenden, dass auch die freitags in den Briefkasten eingeworfenen Briefe noch vor Ende der Frist zugestellt werden können, obwohl die Möglichkeit des postalischen Zugangs am Samstag oder Sonntag tatsächlich nie bestand. Selbst wenn der Bürger eine längere als die im Merkblatt angegebene Postlaufzeit einkalkulierte und den Brief deshalb bereits donnerstags zur Post aufgab, ist ein Zugang am Samstag nicht mehr gesichert gewesen. Augenscheinlich betraf das auch die in Rede stehenden 28 Abstimmenden, deren Briefe wohl bereits donnerstags zur Post aufgegeben wurden. Eine fristwahrende Zustellung wäre nach allgemeiner Lebenswahrscheinlichkeit hingegen erfolgt, hätte die Stadt die auch sonst bei Wahlen übliche Samstagszustellung ermöglicht.

Dieser Verfahrensfehler ist auch wesentlich. Insofern finden die allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze Anwendung. Ein Verfahrensfehler ist wesentlich, wenn die Möglichkeit einer Änderung oder Beeinflussung des Wahlergebnisses besteht, ohne dass es der konkreten Feststellung einer tatsächlich erfolgten Änderung oder Beeinflussung bedarf. Ob diese Möglichkeit bestand, d. h. ob der Verstoß geeignet war, eine Änderung oder Beeinflussung des Wahlergebnisses herbeizuführen, beantwortet sich in der Regel aus der Art des Verstoßes unter Berücksichtigung des jeweiligen Sachverhalts (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 01. März 2018 – 9 A 53/17.PL –, juris). Etwas anderes gilt nur dann, wenn nach der Lebenserfahrung und den konkreten Fallumständen Auswirkungen des Verstoßes auf das Wahlergebnis faktisch so gut wie ausgeschlossen sind, ganz fernliegen, sich als höchst unwahrscheinlich darstellen oder gar lebensfremd erscheinen (vgl. grundlegend Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Juni 1996 – 2 KO 229/96 –, juris). Dies ist vorliegend nicht der Fall, da lediglich 6 Stimmen fehlten, um das erforderliche Quorum zu erreichen und insoweit nicht auszuschließen ist, dass die in Rede stehenden 28 Stimmen ohne den irreführenden Hinweis im Merkblatt und der nicht möglichen samstäglichen postalischen Zustellung rechtzeitig bei der Stadt Oelde eingegangen wären.

Ein wesentlicher Verfahrensfehler hat die Rechtswidrigkeit des Bürgerentscheids zur Folge.
Grundsätzlich steht den Unterzeichnern eines Bürgerbegehrens ein subjektiv-öffentliches Recht auf Durchführung des Bürgerentscheids zu (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 20. Juni 2002 – 2 L 505/02 –, juris.). Gem. § 26 Abs. 6 S. 3 GO NRW ist der Rat mithin verpflichtet, den Bürgerentscheid zu wiederholen, sofern er den Ratsbeschluss vom 14.01.2019 nicht aufhebt und dem Bürgerbegehren entspricht.

Für den Fall, dass der Bürgerentscheid wiederholt wird, ist durch den Rat ein Termin festzulegen. Die Verwaltung prüft derzeit, ob eine Durchführung des Bürgerentscheids am Tag der Europawahl, 26. Mai 2019, angesichts der zu beachtenden Fristen möglich ist.




Pressemitteilung der Stadt Oelde

Wie vielen bereits bekannt ist, sind am Montag, den 25. März 2019, weitere 28 Briefwahlumschläge zugestellt worden zur Abstimmung über den Oelder Marktplatz. Das Ergebnis war so knapp zum Bürgerentscheid ausgefallen, dass nur 6 Stimmen fehlten, um ein anderes Ergebnis, für das Bürgerbegehren abzubilden.

Die Stadt Oelde informiert heute mit folgender Pressemitteilung.

Werden 28 Brief-Wahlzettel noch gezählt? Kippt das Ergebnis?



Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits bestätigt wurde, sind der Stadt Oelde am Montag, 25. März 2019, weitere 28 Briefwahlumschläge durch die Deutsche Post zugestellt worden.

Eine zwischenzeitliche Prüfung hat Anhaltspunkte dafür ergeben, dass diese möglicherweise bei einer Samstagszustellung durch die Deutsche Post im Rathaus fristgerecht vorgelegen hätten und somit hätten mitgezählt werden müssen.

Anders als bei landesweiten Wahlen, bei denen zentral durch den Landeswahlleiter eine Postzustellung an Samstagen, bei bundesweiten Wahlen auch an Sonntagen, veranlasst wird, sieht die Vereinbarung der Stadt Oelde mit der Deutschen Post eine Zustellung am Samstag nicht vor.

Im Regelfall dürfen bei der Auszählung der Abstimmung lediglich fristgerecht bei der Stadt Oelde eingegangene Briefwahlunterlagen berücksichtigt werden.

Ob angesichts der vorbeschriebenen Nicht-Zustellung am Samstag ausnahmsweise eine Berücksichtigung der verspätet eingegangenen, noch ungeöffneten Briefwahlunterlagen vorgenommen werden kann, wird der Bürgermeister kurzfristig in Absprache mit der Kommunalaufsicht klären.

Wir werden hierzu weiter informieren.




Oelder Marktplatz und die nächsten Schritte – Exklusivinterview mit Bürgermeister Knop

Die Wahl ist beendet und der Marktplatz kann umgebaut werden. Wie die nächsten Schritte aussehen, und ob es vielleicht anhand des knappen Ergebniss Änderungen gibt, beantwortet uns Bürgermeister Karl-Friedrich Knop.

Bürgermeister Karl Friedrich Knop (Bild: Oelde.de)



OELDER ANZEIGER: Haben Sie bereits Informationen, wie die kommenden Schritte bei der Umgestaltung des Marktplatzes aussehen?

Karl-Friedrich Knop: Die Ausschreibungsunterlagen werden zeitnah erstellt und die Ausschreibung veröffentlicht. Wir streben an, mit der Baumaßnahme nach Pfingsten zu starten. Die Bauzeit selbst beträgt rund 8 Monate. Sie wird sich verlängern um die archäologischen Arbeiten, deren Dauer im Vorfeld sich jedoch nicht einschätzen lässt, weil sie von der Befundlage abhängt.  

OELDER ANZEIGER : Der Oelder Wochenmarkt ist weit über die Stadtgrenzen bekannt als ein beliebter Treffpunkt zum Einkaufen. Wird der Wochenmarkt woanders stattfinden können oder müssen die Oelder auf diesen verzichten?

Karl-Friedrich Knop: Selbstverständlich wird der Wochenmarkt während der Umbauphase weiterhin stattfinden. Für den Markt wird es einen Ausweichstandort geben. Hierzu sind bereits Gespräche mit den Wochenmarkthändlern geführt worden.

OELDER ANZEIGER : Können Sie eine Auskunft erteilen, welche Kosten das Bürgerbegehren bereitet hat? Informationsveranstaltungen, Flyer, der Verzug an sich etc.

Karl-Friedrich Knop: Die reinen Kosten für das Bürgerbegehren belaufen sich auf rund 45.000 Euro. Darin enthalten sind die Kosten u.a. für den Druck der Abstimmungsberechtigungskarten, der Informationsbroschüre, Porto, Erfrischungsgelder für die Wahlhelfer oder für die Öffentlichkeitsarbeit incl. Podiumsveranstaltung. Im Vorfeld nicht bezifferbar ist eine mögliche Kostensteigerung aufgrund des eingetretenen Zeitverzugs. Eine Ausschreibung im laufenden Jahr ist erfahrungsgemäß eher ungünstig, weil die Auftragsbücher der Unternehmen bereits gut gefüllt sind und dieses zu tendenziell höheren Angebotspreisen führt.

OELDER ANZEIGER : Wird es Ausschreibungen zu den Gewerken geben, damit auch die heimischen Betriebe berücksichtigt werden? Wenn ja, wird dabei auch sichergestellt, dass diese keine weiteren Sub-Unternehmen einsetzen werden?

Karl-Friedrich Knop: Es wird ein öffentliches Ausschreibungsverfahren geben, an dem sich jeder Unternehmer – selbstverständlich auch einheimische – beteiligen können. Für einige Gewerke werden jedoch auch Subunternehmer eingesetzt werden, da eine Tiefbaufirma z. B. elektrische Anschlüsse o.ä. nicht mit eigenem Personal ausführen kann und darf.

OELDER ANZEIGER: Es stehen 4.925 Stimmen gegen den Ratsentschluss. Wird der Umbau des Marktplatzes dennoch genau nach Plan erfolgen oder werden einige Punkte überdacht?

Karl-Friedrich Knop: Der zugrunde liegende Ratsbeschluss sieht die Umsetzung des Marktplatzes im Rahmen der vorliegenden Planungen vor. Dieser Beschluss hat weiterhin Bestand. Nicht zuletzt sind diese Pläne Bestandteil des Förderbescheids.

Der OELDER ANZEIGER dankt Herrn Bürgermeister Karl-Friedrich Knop für das Interview.




Oelde hat gewählt

Die Bürger aus Oelde haben gewählt. Von 9.624 Urnengängern stimmten 4.699 für den Umbau des Marktplatzes. 4.925 stimmten für die Aufhebung des Ratsbeschlusses. Somit fehlten am Ende 6 Stimmen um das Quorum zu erreichen und den Umbau zu verhindern.

Hier die Auswertungen.

Quelle: Stadt Oelde https://www.oelde.de/page.php

Somit ist die Diskussion um die Gestaltung der Innenstadt beendet. Bemerkenswert war die hohe Wahlbeteiligung. Wahllokale und Innenstadt waren sehr gut besucht.




Pflastersteine und Wasserspiel werden nicht zum Problemlöser

Es erreicht uns ein weiterer Leserbrief zum Thema Marktplatz Oelde. Es schreibt Marc Berkenkötter aus dem Ortsteil Lette.

Marc Berkenkötter Foto: SPD Oelde Website

1,8 Millionen Euro für die offenbar fragwürdige Neugestaltung des Oelder Marktplatzes, um das sogenannte „Wohnzimmer der Stadt“ neu zu beleben.

Jährlich 2 Millionen Euro für die Bewirtschaftung des Vier-Jahreszeiten Parks. Diesen müsste man dann folglich als „die gute Stube der Stadt“ betiteln.



Ortsteile vermeintliche Abstellkammern der Stadt

Damit die Oelder Ortsteile nicht
weiterhin als vermeintliche „Abstellkammern der Stadt“ fungieren, könnte man
zumindest einen Teil dieser immensen Summen für einen neuen Anstrich dieser
aufbringen.

Um nun zur Sachlichkeit zurückzukehren,
hier eine Gegenüberstellung der Bezuschussung in ihren jeweiligen
Entwicklungsprojekten zwischen Kernstadt und Ortsteilen:

Die Finanzierung des Masterplans Innenstadt geht mittlerweile in die Millionen, die jährliche finanzielle Zuwendung für das Dorfentwicklungsprojekt in Lette, nur als ein Beispiel genannt, beträgt hingegen 15.000€.

Wird das Geld in den Marktpaltz gebuttert und der Ortsteil Lette abgespeist?

Wäre es nicht angebrachter gerade die
strukturschwachen Ortsteile besser zu unterstützen? Hier fehlt es nicht nur an
wichtiger Infrastruktur. Die Möglichkeit die Innenstadt mit öffentlichem
Nahverkehr zu erreichen ist besonders abends und am Wochenende miserabel. Warum
nutzt man diese finanziellen Mittel nicht, um zeitgemäße Busverbindungen
einzurichten? Dadurch hätten auch Bürger von außerhalb die Möglichkeit die
Innenstadt zu erreichen, um folglich den Einzelhandel und die Gastronomie zu
stärken.

Einheitliche Öffnungszeiten, sowie ein
zukunftsorientiertes Einzelhandelskonzept sollte in meinen Augen
selbstverständlich sein.

Die Stadt Oelde wird sich in Zukunft mit
den Problemen des demographischen Wandels auseinandersetzen müssen, der sich
wesentlich deutlicher in den Ortsteilen niederschlagen wird. Auf diesen sollte
man zu vermeintlich finanzstarken Zeiten bereits heute schon reagieren, als
später zu prognostizierten finanzschwächeren Zeiten die Grundsteuer weiter
anheben zu müssen, um die dann unumgänglichen Maßnahmen finanzieren zu können.

Eines sei gewiss: Andersfarbige
Pflastersteine und ein Wasserspiel werden garantiert nicht zum Problemlöser.




Leserbrief “Bürgerentscheid dominiert Parteitag”

Dr. Ralf Wohlbrück nimmt bezug zu einem Zeitungsbericht der Glocke vom 21.03.2019.

Dr. Ralf Wohlbrück

Herr Bürgermeister Knop machte der FDP seine Aufwartung und wird zitiert mit seinen Worten: “Wir wollen unsere Stadt weiterentwickeln und einer drohenden Verwahrlosung entgegenwirken“. Man könnte jetzt sagen: „Gut gebrüllt Löwe“. Oder doch lieber: „An ihren Worten werdet ihr sie erkennen, aber an ihren Taten messen“?



Dass unsere Stadt weiter zu entwickeln ist, steht wohl für
jeden außer Frage. Mit seiner Aussage suggeriert Herr Knop jedoch, dass der
Ausgang des Bürgerbegehrens mit einer möglichen Verwahrlosung der Stadt in Zusammenhang
gebracht werden könnte. Das ist natürlich nicht der Fall und nachzulesen auf
Seite 08 der Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid. Dort wird klargestellt,
wofür sich Unterstützer der Initiatoren ausgesprochen haben.

Der Bürgermeister ist von den Bürgern gewählt und Chef der Verwaltung und somit letztlich verantwortlich. Deshalb ist es auch sein gutes Recht sich öffentlich zu äußern. Im Zusammenhang mit dem Wort „Verwahrlosung“ fallen mir allerdings einige Beispiele der Vergangenheit ein, für die er und seine Verwaltung allein die Verantwortung tragen.

Hat die Stadt Jahrelang im Tiefschlaf gelegen?

Während der kürzlich stattgefundenen Podiumsdiskussion wurden – im Zuge der Präsentation des Projektplaners für die geplante Marktplatzumgestaltung – Fotos lokaler Problemzonen des derzeitigen Marktplatzes mit beschädigtem Klinkerpflaster besonders hervorgehoben. Es war zwar Ziel des Vortragenden, Handlungsbedarf für einen Neubau des Marktplatzes zu untermauern. In Wirklichkeit hat er aber dokumentiert, dass die Stadt jahrelang im Tiefschlaf gelegen hat, anstatt mit geringem Aufwand diese Zonen kontinuierlich zu geringen Kosten auszubessern und in Ordnung zu halten.

Pflege verschlafen oder schlechte Fahrzeugfahrer des Wochenmarktes?
Foto 20.3.2019

Eine Verwahrlosung ist auch dadurch entstanden, dass die
Fugen der Natursteinpflasterung der Kreise innerhalb von 35 Jahre durch eine
Grundsanierung nicht zukunftsfähig gemacht wurden. Stattdessen wird ständig der
lose Füllstoff mit Reinigungsfahrzeugen mittels Hochvakuum herausgesaugt. Dann halten
sich regelmäßig zwei Tiefbaumitarbeiter ca. zwei Stunden auf dem Marktplatz auf,
um die Gesamtsituation in Augenschein zu nehmen und letztlich 8 bis 15 Natursteine
aufzunehmen und wieder einzubauen. Unwirtschaftlicher und effektloser wie
derzeit gehandelt wird, geht es wohl kaum.

Eine wirkliche Verwahrlosung hat jahrelang unter den
Platanen durch Vogelkot stattgefunden und die Sicherheit, Hygiene und
Gesundheit – insbesondere die der Kinder – gefährdet. Nachdem Bürgermeister und
Verwaltung den Zustand monatelang als unlösbares Problem dargestellt haben, ist
hier nun erst nach zig maliger Intervention der Bürger durch moderaten
Rückschnitt der Bäume, regelmäßige Kontrolle und Reinigung eine Verbesserung
eingetreten.

Um über Worte und Taten nachzudenken empfehle ich Herrn
Bürgermeister Knop, regelmäßig auf dem Stromberger Marktplatz unter dem dort
befindlichen, Schatten spendenden Baumskelett aus Chromnickelstahl, an einem
plätschernden Bächlein mit Niro-Abdeckung und einem tollen Betonsteinpflaster Platz
zu nehmen, sich eine erquickende Auszeit zu gönnen und dabei davon zu träumen,
unter den Platanen von Aix en Provence zu sitzen.




Bürgerentscheid: „JA“ zur Oelder Innenstadt!

Eine Meinung von Gastschreiber Oliver Bäumker.

Die Diskussion über das Für und Wider einer kompletten Neugestaltung der Oelder Innenstadt nimmt schulmeisterliche Züge an. Zu recht weist mancher Bürger aktuell darauf hin, dass die Neugestaltung des Marktplatzes in Stromberg in derselben Art und Weise, wie es jetzt der Oelder Innenstadt droht, ein planerisches Desaster für den Bürger und ein Nullsummenspiel für die Gewerbetreibenden wurde.

Eine Meinung von Gastschreiber Oliver Bäumker-



Der Bürger möchte gehört, aber nicht belehrt werden. Natürlich ist es nicht so, dass die Ablehnung dieser ebenso unsinnigen wie teuren Verschlimmbesserung des Marktplatzes zu einem Schaden für die Stadt Oelde führt. Statt dessen sollte bedacht werden, dass die von Kaufmannschaft und Verwaltung erhofften Effekte nicht eintreten können, weil wohl kaum ein Konsument aus dem Umland plötzlich Oelde als Einkaufsstadt entdecken wird, weil das Pflaster auf einmal ocker statt rot ist und von benachbarten Wasserspeiern bespielt wird. Wer an so einen Unsinn glaubt, hat in verantwortlichen Positionen nichts verloren.

Auch
die als Jahrhundertrat(sbe)schluss gefeierte Umsetzung des Marienbrunnens
hinter die Kirche mit Sitzmöglichkeit und Panoramablick auf den öden
Carl-Haver-Platz kann wohl nur ein mit großen Scheuklappen ausgerüsteter
Zeitgenosse als Bereicherung empfinden. Zumal der neue Standort des Brunnens
nebst Sitzgelegenheit fast ausschließlich im Schatten liegt und an der
Schnittstelle so ziemlich aller Windschneisen liegt, die Oelde zu bieten hat.

Eine
Ablehnung dieser Planung ist keine Katastrophe für Oelde, sondern die Chance,
dass ein neuer Rat und ein neuer Bürgermeister Zeit und Möglichkeit erhalten,
mit Vernunft und Sachverstand an eine behutsame Überplanung mit weniger
kostenintensiven und sinnvolleren, von den Menschen akzeptierten Änderungen
heranzugehen. Dabei ist auch an die stiefmütterlich behandelte Herrenstraße zu
denken. Außerdem sind es die kleinen Dingen wie die Grünpflege an den
Straßenrändern, die in Zeiten guter Kassenlage der Stadt die Bürger zufrieden
stimmen können.

Nun gilt es, am kommenden Sonntag durch eine klare Entscheidung zu verhindern, dass ein erneutes Desaster entsteht wie bereits mehrfach in der Oelder Innenstadt. Wir alle erinnern uns mit Schaudern an die dilettantische Gestaltung der südlichen Innenstadt, der sogenannten „Steinwüste“, die bis heute mangelhafte Ausführung des Pflasters in der Ruggestraße, die Umkehrung der Fahrtrichtung mit allen Ärgernissen – alles Rohrkrepierer, mit denen der Bürger lange Jahre leben muss, während Bürgermeister, Baudezernenten und Ratsmitglieder längst nicht mehr im Amt sind.

Daher am nächsten Sonntag mit einem klaren und deutlichen „JA“ Umbau- und Profilierungswahn der Politik stoppen: „JA“ zum Bürgerbegehren! „JA“ auf dem Stimmzettel!




Bürgerbegehren richtet sich gegen Umgestaltung des Marktplatzes

Der aktuelle Ratsbeschluss zur Umgestaltung des Marktplatzes steht eventuell auf der Kippe.

Die drei Initiatoren Rudolf Weber, Friedhelm Glaremin und Dr. Ralf Wohlbrück haben bei der Stadt Oelde ein Bürgerbegehren zur geplanten Umgestaltung des Oelder Marktplatzes eingereicht. Die Begründung der Initiatoren lautet:

Heißes Pflaster in Oelde

Man hat dem Wunsch vieler  Bürger, das derzeitige Arrangement aus rotem  Pflaster und kreisförmig angeordneten Natursteinen beizubehalten, überhaupt  nicht abgefragt und auch nicht  berücksichtigt. Eine Sanierung im Bestand wurde aus technischen Gründen von vornherein ausgeschlossen, was bei Ausbleiben der Förderung aber eine notwendige Alternative wäre. Es  geht also nicht um das Ob, sondern um das Wie, woran die Bürger  nach einem Bürgerentscheid ergebnisoffen beteiligt werden sollen.

Der folgende Text ist von den Initiatoren

Mit einem Bürgerbegehren kann erreicht werden, dass Bürger selbst anstelle des Stadtrates eine Entscheidung treffen, was als Bürgerentscheid bezeichnet wird und ähnlich wie eine Wahl durchzuführen ist. Der Gesetzgeber verlangt im Gegenzug dafür aber, dass vorab gewisse Hürden zu nehmen sind.

Im konkreten Fall bedeutet dies, dass zuvor ca. 1.948 Unterschriften von wahlberechtigten Deutschen und sonstigen EU-Bürgern ab dem vollendetem 16. Lebensjahr mit Erstwohnsitz in Oelde spätestens am 27.12.2018 bei der Stadt einzureichen sind.

Gerne dürfen Sie die Unterschriftenlistenvorlage an Interessierte weiterleiten. Wichtig ist, dass bis auf die letzte Spalte „Verwaltung“ alle Felder gut leserlich und vollständig ausgefüllt werden und in der vorletzten Spalte unterschrieben wird.

Wir werden regelmäßig mit einem Informationsstand auf dem Marktplatz präsent sein. Dort können Sie sich direkt in die Unterschriftenliste eintragen, Unterschriftenvorlagen mitnehmen und ausgefüllte Unterschriftenlisten bei uns abgeben.

(Redaktion: Die Unterschriftenliste liegt hier als PDF Dokument für Sie bereit.)

Unterschriftenliste Marktplatzumgestaltung

Stellungnahme Bürgermeister Knop

Karl-Friedrich Knop nimmt Stellung und weißt auf Exta-Kosten hin die durch den Bürgerentscheid entstehen könnten.

Vom Bürgermeister:

Bürgermeister Karl Friedrich Knop (Bild: Oelde.de)

»Das Bürgerbegehren ist Instrument unserer demokratischen Gesellschaft. Insofern werden wir alles tun, um der Demokratie an dieser Stelle zu ihrem Recht zu verhelfen, auch wenn Rat und Verwaltung in der Sache anderer Auffassung sind.« erläutert Bürgermeister Karl-Friedrich Knop. Auch die Fördermittel für den Marktplatzumbau seien gesichert, es könne also grundsätzlich losgehen.

Der Antrag auf Durchführung des Bürgerbegehrens ging bei der Verwaltung vor rund drei Wochen ein. Wie in der Gemeindeordnung vorgesehen, klärte die Verwaltung die Initiatoren über die gesetzlich erforderlichen Inhalte eines Bürgerbegehrens und das weitere Verfahren auf. Die Stadt Oelde hatte zudem eine Kostenabschätzung vorzunehmen, die gesetzlicher Bestandteil der Unterschriftenliste ist.

Ziel, Inhalt und Begründung eines Bürgerbegehrens müssen so klar formuliert sein, dass es bei objektiver Betrachtung nicht zu Missverständnissen kommen kann.
Auch hier erfolgte ein inhaltlicher Austausch zwischen den Initiatoren und der Verwaltung. Das nun vorliegende Bürgerbegehren entspreche dem Ergebnis dieser Gespräche nur in Teilen und lasse in einigen Punkten die erforderliche Klarheit vermissen, machte Knop heute deutlich.

»So wurde die Umgestaltung des Marktplatzes als Bestandteil des Masterplans Innenstadt mit breiter bürgerschaftlicher Beteiligung erarbeitet. Viele Bürger, aber auch Gewerbetreibende und Gastronomen beteiligten sich daran. Jeder Oelder Bürger war eingeladen, sich mit eigenen Vorstellungen und Wünschen einzubringen. In diesem Verfahren haben sich die Beteiligten mit großer Mehrheit für eine Neugestaltung ausgesprochen. Als es im vergangenen Jahr an die konkrete Planung ging, war diese Frage also schon zugunsten einer Umgestaltung beantwortet. Und so entwickelten die Planungsbüros neue Ideen. Die Bürgerbeteiligung, die die Initiatoren nach einem erfolgreichen Bürgerentscheid anstreben, ist also längst erfolgt. Und diese war zum damaligen Zeitpunkt absolut ergebnisoffen«, erläutert Knop.

Auch eine inhaltliche Aussage des Bürgerbegehrens bedarf laut Knop der Klarstellung. »Der Untergrund des Marktplatzes muss über kurz oder lang komplett saniert werden, unabhängig von der Gestaltung der Oberfläche. Die uns vorliegenden Gutachten treffen hierzu eindeutige Feststellungen«, so Knop weiter. Das Bürgerbegehren suggeriere an dieser Stelle Handlungsalternativen, die es faktisch nicht gebe, stellt Knop abschließend klar.

Kostenschätzung

Messungen Anfang Oktober auf dem Marktplatz

Da der Marktplatz in den kommenden Jahren ohnehin saniert werden muss, wird ein Verzicht auf den Umbau im kommenden Jahr nicht günstiger sondern teurer.
Die Kosten, die infolge eines erfolgreichen Bürgerentscheids entstünden, sind mit 340.000 Euro ermittelt worden.

Bisherige Planung

Wird der Marktplatz im kommenden Jahr wie geplant mit Wasserspiel und Ausstattungselementen umgestaltet, trägt die Stadt Oelde einen Eigenanteil in Höhe von 950.000 Euro (Gesamtkosten 1,76 Mio. Euro abzüglich der Fördermittel in Höhe von 810.000 Euro).

Im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheids

In diesem Falle wäre in den kommenden Jahren gleichwohl eine Sanierung des Marktplatzes allein aus technischen Gründen erforderlich. Die Verwaltung hat für die Kostenschätzung die reine Instandsetzung des Marktplatzes (ohne Wasserspiel und Ausstattungselemente) im Jahr 2024 unterstellt. Die Kosten dieser Instandsetzung werden auf rund 1,29 Mio. Euro geschätzt. Diese hätte die Stadt Oelde komplett zu tragen, da für reine Unterhaltungsmaßnahmen keine Fördermittel gewährt werden.

Unter dem Strich entstehen daher im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheids Mehrkosten von rund 340.000 Euro.

Das weitere Verfahren

Die Initiatoren haben bis zum 27. Dezember 2018 Zeit, die erforderlichen Stimmen zusammenzutragen.
Das Bürgerbegehren muss bis zu diesem Zeitpunkt von mindestens 8 % der Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet sein, das sind ca. 2.000 Unterschriften.

Die Gemeindeordnung des Landes NRW sieht vor, dass die Gemeinde im Anschluss die Unterschriftenlisten prüft. Es wird geprüft, ob die Unterzeichner Oelder Bürger und damit stimmberechtigt sind. Zudem werden gegebenenfalls mehrfach geleistete Unterschriften für ungültig erklärt.

Messarbeiten am Marktplatz ende Oktober

Wenn das erforderliche Quorum erfüllt ist, hat der Rat der Stadt Oelde die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens formal festzustellen und stimmt darüber ab, ob er dem Bürgerbegehren folgt oder nicht. Tut er dies nicht, ist die Durchführung eines Bürgerentscheids gesetzlich vorgeschrieben. Dann folgt innerhalb von drei Monaten der Gang zur Wahlurne.

Der Rat der Stadt Oelde hat in diesem Fall den Tag der Abstimmung festzusetzen. Dann entscheidet die Mehrheit, die jedoch 20 % aller Stimmberechtigten umfassen muss. Das entspräche fast 4.900 Stimmen.

Die Kosten zur Durchführung des Bürgerentscheids schätzt die Verwaltung auf 35.000 Euro.  




Das heiße Pflaster von Oelde

Über die geplante Umbaumaßnahme des Marktplatzes in Oelde wurde bereits viel und hitzig diskutiert. Der ehemalige sachkundige Bürger Dr. Ralf Wohlbrück geriet durch seine Kritik ins Feuer der Oelder CDU. Ralf Wohlbrück erläutert heute in einem offenen Brief an die CDU Oelde seinen Standpunkt.

Leserbrief Start

Oelde, 10.02.2018

Verlautbarungen des Herrn André Drinkuth auf Ihrer Homepage zu meinem Leserbrief vom 07.02.2018 in der „Glocke“

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu obigen Verlautbarungen Ihres Fraktionsvorsitzenden, Herrn Andre Drinkuth, die ich als Anlage beifüge, möchte ich nachfolgend Stellung beziehen.

Website CDU Oelde am 11.02.2018

Vorab, da Herr Drinkuth in seinem Schreiben auf meine ehemalige ehrenamtliche Tätigkeit als Sachkundiger Bürger der SPD-Fraktion im Oelder Rat verweist, möchte ich deutlich klarstellen, dass ich kein Mitglied der SPD und auch kein Mitglied irgendeiner anderen politischen Partei bin. Ich schreibe und spreche ausschließlich für mich selbst und fühle mich lediglich Anwohnern gegenüber verpflichtet, denen ich in meinem Leserbrief eine Stimme verleihe. Mehr nicht. Insofern möchte ich Sie bitten, in Ihrer Fraktion darauf hinzuwirken, dies künftig zu respektieren und unzweckmäßige Versuche, über meine Person gegenüber der SPD politisches Kapital heraus schlagen zu wollen, zu unterlassen.

Ich vertraue diesbezüglich darauf, dass dies auch in Ihrem Interesse ist, insbesondere mit Blick auf die Außendarstellung Ihrer eigenen Ratsarbeit.

Herr Drinkuth sieht sich in seinem Schreiben dazu berufen, über meine Person zu urteilen, indem er mir generell Detailversessenheit unterstellt. Diese Wortwahl an sich zeigt seine eigene Hilflosigkeit, inhaltlich und argumentativ mitzuhalten. Hätte er stattdessen von meiner Detailgenauigkeit gesprochen – die von Anwohnern des Baugebiets Benningloh im Zuge der Planungen für das neue Baugebiet derzeit übrigens sehr geschätzt wird – wäre ihm in der Tat eine zutreffende und angemessene Formulierung in Augenhöhe gelungen.

Insgesamt drängt sich mir der Eindruck auf, dass Herr Drinkuth sich nicht ausreichend mit dem Inhalt meines Leserbriefs auseinandergesetzt hat und nun bin ich es, der seine diesbezügliche Detailgenauigkeit vermisst. Stattdessen, ohne auf den Inhalt meines Leserbriefs detailliert einzugehen, bezichtigt mich Herr Drinkuth, eine Person zu sein, die Unwahrheiten verbreitet und Öl ins Feuer gießt. Selbst liefert er eine lange Liste zur eigenen Rechtfertigung, zu der ich in meinem Leserbrief überhaupt nichts geschrieben hatte.

Ich weiß definitiv und offen gestanden auch gar nicht, was er damit beabsichtigt, wozu er das eigentlich tut und was das überhaupt soll. Aber das ist seine Sache.

Schließlich war es die Oelder Verwaltung selbst, die Öl ins Feuer gegossen hat, indem sie einem Experten als Gutachter gestattet hat, zu erklären „man müsse sich auch einmal fragen, was damals abgerechnet wurde“. Das empfinde ich als eine Aussage des Gutachters, die mit dem eigentlichen Begutachtungsgegenstand an sich überhaupt nichts, aber auch rein gar nichts, zu tun hat.

Der Stadtbaurat Herr Abel, als Auftraggeber für dieses Gutachten, ließ dies geschehen und setzte noch einen oben drauf mit der Bemerkung: „Das, was damals ausgeschrieben wurde, ist nicht so gebaut worden“ und zeigte – ebenfalls ohne Angaben über Prüfung des Hintergrunds – als „Beweis“ einen Vermerk über einen Vorbehalt im damaligen Abnahmeprotokoll.

Nicht ich, sondern die derzeitige Verwaltung selbst, hat also Öl ins Feuer gegossen. Den Ratsmitgliedern wurde nicht dargelegt, weshalb vor mehr als 30 Jahren – aus welchen Gründen auch immer, was übrigens durchaus nicht außergewöhnlich ist – es einen Abnahmevorbehalt gegeben hat und vor allem, ob dieser in der Folgezeit ausgeräumt wurde. Ich darf Ihnen versichern, die Formulierung in meinem Leserbrief, dass diese Vorgehensweise seitens der Verwaltung peinlich sei, wurde von mir bewusst sehr gelinde gewählt.

Heißes Pflaster in Oelde

Ich finde es unerhört, offensichtlich ungeprüft eine solche Frage einfach in den Raum zu stellen und damit die damaligen städtisch Verantwortlichen und die ausführenden Unternehmen dem Verdacht auszusetzen, möglicherweise nicht ordnungsgemäß und korrekt gehandelt zu haben. In diesem Zusammenhang darf ich Sie daran erinnern, dass schon damals die CDU die stärkste Fraktion im Oelder Rat war und maßgeblich den damaligen Innenstadtumbau begleitet hat, ohne nach meiner Erinnerung seinerzeit Unregelmäßigkeiten angemeldet zu haben.

Herr Drinkuth blendet weiterhin in seinen Verlautbarungen vollkommen aus, dass Politik nicht nur in den Parteien und im Rat stattfindet, sondern auch in der Bevölkerung selbst und ich vermisse, dass er sein Ohr nicht vermehrt an das Geschehen vor Ort richtet, bevor er sich daran macht, über meinen Leserbrief zu urteilen. Die Bürger wissen genau, dass – entgegen der mehrfach wiederholten Feststellung des Gutachters – der Marktplatz seit mehr als 30 Jahren überhaupt keine gravierenden Frostschäden erlitten hat.

Was ich in meinem Leserbrief angesprochen habe – und dazu schreibt Herr Drinkuth ebenfalls kein Wort –, möglicherweise weil ihn das nicht sonderlich interessiert, ist der vernachlässigte Pflegezustand des Marktplatzes. Dafür ist die heutige Verwaltung verantwortlich und niemand anderes. Der Kot der Vögel im Bereich der Platanen ist unübersehbar und wird offenkundig billigend in Kauf genommen. Mein unlängst an Herrn Abel gerichteter Vorschlag, die Taubenpopulation in der Oelder Innenstadt durch Errichtung eines Taubenhauses im Bereich der Gerichtsstraße einzudämmen, wurde von ihm kurzer Hand als „nicht zielführend“ beschieden. Ich bin diesbezüglich selbst kein Experte, aber kompetente Taubenhalter vor Ort haben mir bestätigt, dass bei  umsichtiger und regelmäßiger Betreuung und Pflege, dies eine wirksame Maßnahme wäre, die Taubenpopulation nachhaltig unter Kontrolle zu halten. Insbesondere kann ich die ablehnende Haltung von Herrn Abel deshalb nicht verstehen, weil wir hier vor Ort ein sehr renommiertes Unternehmen für Taubenfutterproduktion haben, das nach meiner Information deutschlandweit Städte für den Betrieb ihrer Taubenhäuser beliefert.

Warum dies hier in Oelde nicht geprüft wird und möglich sein soll, ist mir vollkommen unverständlich.

Ich möchte Ihnen ferner mitteilen, dass ich – Ratsbeschlüsse hin und her – noch immer gelegentlich auf einzelne Personen treffe, die den generellen Autoverkehr in der Fußgängerzone wieder zulassen möchten.

Ein Ansinnen, das Herr Drinkuth einst selbst mit einem CDU-Antrag eingebracht hatte und das schlussendlich gescheitert ist, weil Ihre Fraktion offensichtlich unterschätzt hat, wie stark die Ablehnung auch innerhalb der Bevölkerung war und ist.

In die gleiche Kategorie fällt auch die Forderung einzelner Personen nach Öffnung des Rathausbachs. Ein Keime führendendes landwirtschaftlich geprägtes Gewässer, das in seinem Zufluss u.a. aus einem – mit dem unappetitlichen Namen Küttelbecke versehenen – Graben gespeist wird und allein deshalb schon nichts auf einem Marktplatz zu suchen hat, auf dem zweimal in der Woche Lebensmittel gehandelt werden.

Und das bringt mich zum letzten – ebenfalls von Herrn Drinkuth inhaltlich nicht behandelten – Punkt meines Leserbriefs. Ich schätze Herrn Bürgermeister Karl-Friedrich Knop als integre Person sehr. In meinem Leserbrief habe ich dennoch dessen vehement vorgetragene Kritik an Kritikern erwähnt, ihn meinerseits dafür kritisiert und geschrieben, dass ich das nicht getan hätte. Ich hätte es deshalb nicht getan, weil ich zutiefst dem Grundsatz anhänge, dass Überzeugung mehr Wert hat, als Verführung und schon gar nicht Einschüchterung. Ein pauschaler Rundumschlag kann nicht dem Zweck dienen, Bürger mitzunehmen, zu motivieren und zu beteiligen.

Auch die komplette Verlesung eines anonymen Schreibens zum Marktplatzumbau in der Ratssitzung durch Herrn Knop hätte ich unterlassen. Anonyme Schreiben gehören in den Mülleimer, es sei denn, sie enthalten gesetzlich unzulässige Inhalte für die sich die Staatsanwaltschaft interessiert, was in diesem Fall wohl nicht gegeben war. Aber dem anonymen Schreiberling die zweifelhafte Ehre zu erweisen, sein Werk in der Ratssitzung einer breiten Öffentlichkeit voll umfänglich vorzulesen, empfinde ich als kontraproduktiv.

Ich kann es verstehen, wenn nicht ein jeder meine Ansichten und Meinungen teilt. Gleichwohl dürfen Sie mir zugutehalten, dass ich unter alle meinen Stellungahmen und Verlautbarungen auch meinen Namen schreibe. Wo Wohlbrück drunter steht ist auch Wohlbrück drin – so wie bei diesem Schreiben auch.

Ich hoffe, dass ich Ihnen meine Beweggründe für meinen Leserbrief und die Sachverhalte insoweit hinreichend glaubhaft erklären konnte und wünsche allen Beteiligten bei der Marktplatzumgestaltung Klugheit, Geduld, Weitsicht und Glück.

Eine Kopie dieses Schreibens erhalten Herr Bürgermeister Knop, Herr Stadtbaurat Abel, alle Ratsmitglieder, die Lokalpresse und einige interessierte Mitbürger.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Wohlbrück

Leserbrief Ende

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