Bürgerbegehren richtet sich gegen Umgestaltung des Marktplatzes
Der aktuelle Ratsbeschluss zur Umgestaltung des Marktplatzes steht eventuell auf der Kippe.
Die drei Initiatoren Rudolf Weber, Friedhelm Glaremin und Dr. Ralf Wohlbrück haben bei der Stadt Oelde ein Bürgerbegehren zur geplanten Umgestaltung des Oelder Marktplatzes eingereicht. Die Begründung der Initiatoren lautet:
Der folgende Text ist von den Initiatoren
Mit einem Bürgerbegehren kann erreicht werden, dass Bürger selbst anstelle des Stadtrates eine Entscheidung treffen, was als Bürgerentscheid bezeichnet wird und ähnlich wie eine Wahl durchzuführen ist. Der Gesetzgeber verlangt im Gegenzug dafür aber, dass vorab gewisse Hürden zu nehmen sind.
Im konkreten Fall bedeutet dies, dass zuvor ca. 1.948 Unterschriften von wahlberechtigten Deutschen und sonstigen EU-Bürgern ab dem vollendetem 16. Lebensjahr mit Erstwohnsitz in Oelde spätestens am 27.12.2018 bei der Stadt einzureichen sind.
Gerne dürfen Sie die Unterschriftenlistenvorlage an Interessierte weiterleiten. Wichtig ist, dass bis auf die letzte Spalte „Verwaltung“ alle Felder gut leserlich und vollständig ausgefüllt werden und in der vorletzten Spalte unterschrieben wird.
Wir werden regelmäßig mit einem Informationsstand auf dem Marktplatz präsent sein. Dort können Sie sich direkt in die Unterschriftenliste eintragen, Unterschriftenvorlagen mitnehmen und ausgefüllte Unterschriftenlisten bei uns abgeben.
(Redaktion: Die Unterschriftenliste liegt hier als PDF Dokument für Sie bereit.)
Unterschriftenliste Marktplatzumgestaltung
Stellungnahme Bürgermeister Knop
Karl-Friedrich Knop nimmt Stellung und weißt auf Exta-Kosten hin die durch den Bürgerentscheid entstehen könnten.
Vom Bürgermeister:
»Das Bürgerbegehren ist Instrument unserer demokratischen Gesellschaft. Insofern werden wir alles tun, um der Demokratie an dieser Stelle zu ihrem Recht zu verhelfen, auch wenn Rat und Verwaltung in der Sache anderer Auffassung sind.« erläutert Bürgermeister Karl-Friedrich Knop. Auch die Fördermittel für den Marktplatzumbau seien gesichert, es könne also grundsätzlich losgehen.
Der Antrag auf Durchführung des Bürgerbegehrens ging bei der Verwaltung vor rund drei Wochen ein. Wie in der Gemeindeordnung vorgesehen, klärte die Verwaltung die Initiatoren über die gesetzlich erforderlichen Inhalte eines Bürgerbegehrens und das weitere Verfahren auf. Die Stadt Oelde hatte zudem eine Kostenabschätzung vorzunehmen, die gesetzlicher Bestandteil der Unterschriftenliste ist.
Ziel, Inhalt und Begründung eines Bürgerbegehrens müssen so klar formuliert sein, dass es bei objektiver Betrachtung nicht zu Missverständnissen kommen kann.
Auch hier erfolgte ein inhaltlicher Austausch zwischen den Initiatoren und der Verwaltung. Das nun vorliegende Bürgerbegehren entspreche dem Ergebnis dieser Gespräche nur in Teilen und lasse in einigen Punkten die erforderliche Klarheit vermissen, machte Knop heute deutlich.
»So wurde die Umgestaltung des Marktplatzes als Bestandteil des Masterplans Innenstadt mit breiter bürgerschaftlicher Beteiligung erarbeitet. Viele Bürger, aber auch Gewerbetreibende und Gastronomen beteiligten sich daran. Jeder Oelder Bürger war eingeladen, sich mit eigenen Vorstellungen und Wünschen einzubringen. In diesem Verfahren haben sich die Beteiligten mit großer Mehrheit für eine Neugestaltung ausgesprochen. Als es im vergangenen Jahr an die konkrete Planung ging, war diese Frage also schon zugunsten einer Umgestaltung beantwortet. Und so entwickelten die Planungsbüros neue Ideen. Die Bürgerbeteiligung, die die Initiatoren nach einem erfolgreichen Bürgerentscheid anstreben, ist also längst erfolgt. Und diese war zum damaligen Zeitpunkt absolut ergebnisoffen«, erläutert Knop.
Auch eine inhaltliche Aussage des Bürgerbegehrens bedarf laut Knop der Klarstellung. »Der Untergrund des Marktplatzes muss über kurz oder lang komplett saniert werden, unabhängig von der Gestaltung der Oberfläche. Die uns vorliegenden Gutachten treffen hierzu eindeutige Feststellungen«, so Knop weiter. Das Bürgerbegehren suggeriere an dieser Stelle Handlungsalternativen, die es faktisch nicht gebe, stellt Knop abschließend klar.
Kostenschätzung
Da der Marktplatz in den kommenden Jahren ohnehin saniert werden muss, wird ein Verzicht auf den Umbau im kommenden Jahr nicht günstiger sondern teurer.
Die Kosten, die infolge eines erfolgreichen Bürgerentscheids entstünden, sind mit 340.000 Euro ermittelt worden.
Bisherige Planung
Wird der Marktplatz im kommenden Jahr wie geplant mit Wasserspiel und Ausstattungselementen umgestaltet, trägt die Stadt Oelde einen Eigenanteil in Höhe von 950.000 Euro (Gesamtkosten 1,76 Mio. Euro abzüglich der Fördermittel in Höhe von 810.000 Euro).
Im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheids
In diesem Falle wäre in den kommenden Jahren gleichwohl eine Sanierung des Marktplatzes allein aus technischen Gründen erforderlich. Die Verwaltung hat für die Kostenschätzung die reine Instandsetzung des Marktplatzes (ohne Wasserspiel und Ausstattungselemente) im Jahr 2024 unterstellt. Die Kosten dieser Instandsetzung werden auf rund 1,29 Mio. Euro geschätzt. Diese hätte die Stadt Oelde komplett zu tragen, da für reine Unterhaltungsmaßnahmen keine Fördermittel gewährt werden.
Unter dem Strich entstehen daher im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheids Mehrkosten von rund 340.000 Euro.
Das weitere Verfahren
Die Initiatoren haben bis zum 27. Dezember 2018 Zeit, die erforderlichen Stimmen zusammenzutragen.
Das Bürgerbegehren muss bis zu diesem Zeitpunkt von mindestens 8 % der Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet sein, das sind ca. 2.000 Unterschriften.
Die Gemeindeordnung des Landes NRW sieht vor, dass die Gemeinde im Anschluss die Unterschriftenlisten prüft. Es wird geprüft, ob die Unterzeichner Oelder Bürger und damit stimmberechtigt sind. Zudem werden gegebenenfalls mehrfach geleistete Unterschriften für ungültig erklärt.
Wenn das erforderliche Quorum erfüllt ist, hat der Rat der Stadt Oelde die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens formal festzustellen und stimmt darüber ab, ob er dem Bürgerbegehren folgt oder nicht. Tut er dies nicht, ist die Durchführung eines Bürgerentscheids gesetzlich vorgeschrieben. Dann folgt innerhalb von drei Monaten der Gang zur Wahlurne.
Der Rat der Stadt Oelde hat in diesem Fall den Tag der Abstimmung festzusetzen. Dann entscheidet die Mehrheit, die jedoch 20 % aller Stimmberechtigten umfassen muss. Das entspräche fast 4.900 Stimmen.
Die Kosten zur Durchführung des Bürgerentscheids schätzt die Verwaltung auf 35.000 Euro.