Verhalten bei Hitze, großer Sonneneinstrahlung und Insektenstichen
Die Familienbildungsstätte und der Biochemisch-Homöopathische Gesundheitsverein e.V. Oelde hatten kürzlich in Kooperation die Heilpraktikerin Martina Gutzeit aus Ahlen zu einem interessanten Vortrag zu dem Thema: „ Insekten – Sonnenschutz aus der Natur“, eingeladen.
Der letzte Sommer sei sehr heiß gewesen. Der Körper brauche normaler Weise mehrere Tage, um sich an die Hitze zu gewöhnen. Auch sei der Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen sehr hoch, da durch Schweißbildung die Körpertemperatur konstant gehalten werde. Deshalb sei es äußerst wichtig, genügend zu trinken und Hunger nicht mit Durst zu verwechseln. Mit Alkohol solle man vorsichtig sein und die vielen zuckerhaltigen Getränke, die auf dem Markt angeboten würden, belasteten den Stoffwechsel sehr. Müdigkeit und Kopfschmerzen könnten auf Flüssigkeitsmangel hinweisen. Bei Kreislaufschwäche sei es wichtig, sich hinzulegen und die Beine hoch zu lagern und Wasser zu trinken. Nach einiger Zeit könne man langsam wieder aufstehen.
Kühle, feuchte Stirnkompressen mit Obstessig sorgten wieder für einen klaren Verstand. Auch sei bei Hitze durch Zugluft und Klimaanlage die Gefahr einer lästigen Erkältung gegeben. Leichte Kost, wie Obst und Gemüse mit vielen Ballaststoffen sorgten für eine gute Verdauung und es gelte der Satz: „Du bist, was Du ißt“.Für einen gesunden Darm und ein starkes Immunsystem seien probiotische Lebensmittel empfehlenswert, die viele unterschiedliche Bakterien enthalten und den Darm bei seiner Verdauungsarbeit helfen. Bei Hitzeerschöpfung oder Hitzschlag sei es unbedingt wichtig, den Schatten oder kühle, abgedunkelte Räume aufzusuchen oder auch notfalls den Arzt zu rufen.
Gute, hochwirksame Sonnenschutzmittel mit hohem
Lichtschutzfaktor gäbe es für die unterschiedlichen
Hauttypen. So würden unerwünschten Nebenwirkungen des
Sonnenbrandes, die Entstehung von Hautkrebs und Hautalterung vorgebeugt. Es
gelte auch, vor allem die Augen durch eine gute Sonnenbrille oder Kopfbedeckung vor der Helligkeit und den UV-Strahlen zu schützen. Die Haut speichere alle
Sonnenbrände und bei Veränderungen solle man sofort den Arzt aufsuchen.
Gegen Insektenstiche gäbe es gute Mittel aus der Homöopathie, die man sofort anwenden könne, damit die Reaktion des Stiches nicht so große Ausmaße annehme und die Selbstheilungskräfte angeregt würden.
Es berichtete für Sie Frau Ute Raestrup.
Sherlock Holmes Das Zeichen der Vier
In der
Sommersaison 2019 gibt sich auf den Stufen vor der Kreuzkirche in Stromberg der
wohl berühmteste Detektiv der Welt die Ehre: Sherlock Holmes wird sich
gemeinsam mit Dr. Watson, Mrs. Hudson, Inspektor Lestrade und vielen weiteren
bekannten und unbekannten Helden aus der Welt von Sir Arthur Conan Doyle in ein
unglaubliches Abenteuer stürzen!
London gerät aus den Fugen: In einem Moment scheint der
Meisterdetektiv in Apathie und Langweile zu versinken und im nächsten
Augenblick stehen ihm ein Geist, ein Spion, eine gewaltige Explosion und Miss
Mary Morstan gegenüber, die auf der Suche nach ihrem vor zehn Jahren
verschollenem Vater eine genauso mysteriöse wie gefährliche Einladung erhalten
hat. Als dann auch noch die ersten Leichen auftauchen, weiß Holmes, dass ein
Fall bevorsteht, der ihm alles abverlangen wird: Gefährliche Verfolgungsjagden
quer durch London, amouröse Liebesabenteuer nicht nur von Dr. Watson,
schwierige Geschwisterangelegenheiten in der Familie Holmes, Rangeleien bei
Scotland Yard, einbeinige Ganoven, Giftpfeile, verborgene Schätze, eine leicht
exaltierte Vermieterin, eine miese Oberschurkin, die an Intellekt und
Gewitztheit Holmes an nichts nach steht und, und, und…
Das Tempo der Cumberbatch Verfilmungen gepaart mit dem
schwarz – weiß Charme der Straßenfeger – Krimis der 60er Jahre und der
Wortgewalt echter Weltliteratur, präsentiert im London des Jahres 1900: In
diesem neuen Gewand, ein bisschen
schrill, verrückt und gespickt mit vielen Überraschungen wird „Das Zeichen der
Vier“ als hochspannender Krimi, als packende Liebegeschichte und als
revueartiger Bilderrausch aus dem Herzen der Weltstadt London im Sommer 2019 präsentiert
mit über 50 Darstellerinnen und Darstellern Einzug auf der Burgbühne Stromberg
halten!
Reservierungen
Reservierungen für die Premiere am 10. August 2019 und die sich anschließenden 10 Aufführungen können ab sofortvorgenommen werden. Nutzen Sie unsere Online-Kartenreservierung. Bei der Bezahlung mit PayPal können Sie sich Ihre Eintrittskarte selbst ausdrucken. Termine und weitere Infos gibt es auf www.burgbuehne.de oder während der Bürozeiten dienstags von 17.00 bis 20.00 Uhr sowie donnerstags und freitags von 9.30 bis 12.30 Uhr unter 02529 948484.
Burgbühne Stromberg mit Kinderstück: Igraine Ohnefurcht
In der Sommersaison 2019 stürzt sich
das 65köpfige Familienstück – Ensemble der Burgbühne Stromberg in ein genauso
aufregendes wie fantasievolles „Ritterinnen-Zauberer-Abenteuer-Spektakel“ für
die ganze Familie.
Igraine lebt mit ihren Eltern auf Burg
Bibernell, wo die Wasserdrachen im Burggraben plantschen, wo Zauberbücher
singen und dicke Katzen sprechen können.
Igraines Eltern, der edle Sir Lamorak und die
schöne Melisande, sind Zauberer und sogar ihr großer Bruder Albert kann
zaubern. Nur Igraine träumt von etwas ganz anderem:
Sie will
Ritterin werden!
Doch wie soll das gehen, wenn auf Bibernell
nie etwas Spannendes passiert?
Doch dann verwandeln sich Igraines Eltern ausgerechnet
an ihrem zehnten Geburtstag beim Zaubern versehentlich in Schweine und Igraine
Ohnefurcht muss ausziehen, um die wichtigste Zutat für den Gegenzauber zu
holen: Riesenhaare.
Und die Zeit drängt: denn Gilgalad der Gierige will Bibernell und die singenden
Zauberbücher, die schon seit Jahrhunderten im Besitz von Igraines Familie sind,
in seine Gewalt bekommen! Also muss sich Igraine gemeinsam mit ihren Freunden
in ein richtiges Ritterabenteuer stürzen, um die Burg, die Bücher und ihre
Eltern zu retten. Ein bisschen Hilfe bekommen sie dabei von einem echten
Ritter…
Liest
man „Igraine Ohnefurcht“ erkennt man gleich den unverwechselbar packenden
Schreibstil der Autorin Cornelia Funke, die die Erlebnisse 1998 zu Papier brachte
und so eine wunderbar märchenhafte Geschichte schuf, die mit ihrer mutigen
Heldin, viel Witz, Abenteuer und Spannung Groß und Klein gleichermaßen verzaubert.
Und
wo ließe sich ein echtes Ritterstück besser spielen, als auf einem echten
Burgberg. Im Spielerheim der Burgbühne wird schon jetzt fleißig genäht,
gezimmert, gemalert und geprobt, damit bei der großen Premiere am Sonntag, den 12. Mai 2019 um 15:00 Uhr
und bei den weiteren 15 Aufführungen im Sommer 2019 auf den Stufen vor der
Kreuzkirche die Welt von „Igraine Ohnefurcht“ lebendig werden kann!
Reservierungen
Reservierungen können ab sofortvorgenommen werden. Nutzen Sie unsere Online-Kartenreservierung. Bei der Bezahlung mit PayPal können Sie sich Ihre Eintrittskarte selbst ausdrucken.
Termine und weitere Infos gibt es auf www.burgbuehne.de oder während der Bürozeiten dienstags von 17.00 bis 20.00 Uhr sowie donnerstags und freitags von 9.30 bis 12.30 Uhr unter 02529 948484.
Eilmeldung Marktplatz !
Der Rat hat entschieden
Neuer Bürgerentscheid erforderlich
In der außerordentlichen Ratssitzung, die heute um 16:00 Uhr begann, hat der Rat mit Mehrheit entschieden, dass ein neuer Bürgerentscheid erforderlich ist.
Dem Bürgerbegehren erneut nicht stattgegeben
Zu Beginn der Ratssitzung gab Bürgermeister Knop eine Erklärung ab, in der er ausführte, dass er nicht für einen neuen Bürgerentscheid stimmen wolle. Für ihn stehe der gesellschaftliche Zusammenhalt an erster Stelle.
Er knicke nicht vor den Initiatoren des Bürgerbegehrens ein, empfinde aber die Verpflichtung, den gesellschaftlichen Zusammenhang in der Stadt zu fördern und die Kluft zwischen Gegnern und Befürwortern des Bürgerbegehrens wieder zu schließen.
Europawahl und neuer Entscheid am 26.05.
Dieser Auffassung schlossen sich die im Rat vertretenen Fraktionen jedoch mehrheitlich nicht an. 15 Ratsmitglieder stimmten für einen neuen Bürgerentscheid. Somit kommt es erneut zu einer Abstimmung, die zusammen mit der Europawahl am 26.05.2019 erfolgen soll.
Der Oelder Anzeiger hält Sie auf dem Laufenden!
Roboter trotzen den Naturgewalten
Neun Monate haben die Teilnehmer der schulübergreifenden Roboter-AG im Technikraum am Thomas-Morus-Gymnasium (TMG) an ihren Lego-Robotern gebaut und an ihrer Programmierung gearbeitet, Anfang April galt es dann bestmöglich den aufgebauten Parcours zu bewältigen.
Das Motto in diesem Schuljahr lautete „Naturgewalten“. Aufgabe der Schülerinnen und Schüler des TMG und der Gesamtschule Oelde war es, mithilfe ihrer Roboter Menschen und Tiere vor plötzlich auftretenden Naturgewalten wie Erdbeben, Hochwasser, Tsunami oder Wirbelsturm zu retten.
Die Abschlussveranstaltung bestand erstmals nicht aus einem Wettbewerb, sondern aus einer Ergebnispräsentation, was nicht bedeutete, dass die jungen Erfinder nicht mit voller Leidenschaft bei der Sache waren. Im Gegenteil. Bis zur letzten Sekunde wurde noch an den Robotern gefeilt und an der Programmierung gearbeitet. Mit zum Teil glühenden Wangen präsentierten sie dann ihre Roboter den zahlreich anwesenden Eltern und Geschwistern.
Auch die eine oder andere Träne floss, als der Roboter dann nicht so agierte wie gewünscht. Jakob Kesler, Trainer der Roboter-AG, zeigte sich zusammen mit den fünf Betreuern, darunter drei Schüler und zwei Auszubildende der Gea Westfalia Group GmbH, begeistert von dem Erfindergeist und vom Durchhaltevermögen der Jugendlichen:
Ich bin auf jeden Stolz, der das Ding zum Laufen gekriegt hat. Die Konstruktion ist schon eine Herausforderung, die Stabilität steht dann noch einmal auf einem ganz anderen Blatt.
In dem vergangenen Dreivierteljahr hätten die Teilnehmenden grundlegende technische Erkenntnisse gewonnen, die ihnen in ihrem späteren Berufsleben zugutekämen, so Kesler weiter.
Wir sind schon viele Jahre dabei und unterstützen diesen Wettbewerb auch künftig gerne weiter.
Als Belohnung für ihre Teilnahme erhielten die Schülerinnen und Schüler aus den Händen von Michael Breitmeyer jeweils eine Urkunde sowie ein Lego-Technik-Geschenk.
Die Roboter-AG findet bereits seit 2013 statt, bisher haben mehr als 140 Schülerinnen und Schüler daran teilgenommen.
Es berichtete Frau Simone Zettier vom Initiativkreis Wirtschaft Oelde e.V.
Offener Brief zur Stellungnahme der CDU, FDP und Grünen
Dr. Ralf Wohlbrück, Initiator zum Bürgerbegehren, richtet sich mit einem offenen Leserbrief an Thomas Haddenhorst zur gemeinschaftlichen Stellungnahme von CDU, FDP und Grünen, die am 06.04.2019 im Oelder Anzeiger erschienen war.
Oelde, 07.04.2019
Offener Brief zur Pressemeldung von CDU, FDP und Grüne zur Pressemeldung der Initiatoren des Bürgerbegehrens zu dem vom Rat am 17.09.2018 beschlossenen Marktplatzumbau.
Lieber Thomas, heute schreibe ich an Dich in Deiner Funktion als Stellvertreter der CDU, FDP und Grüne in Oelde und als Verantwortlicher im Sinne des Presserechts für Eure obige gemeinsame Pressemitteilung.
Zunächst möchte ich Dich darauf aufmerksam machen, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens parteilos sind, unabhängig von den im Rat vertretenen politischen Partien handeln, ihre Kampagne selbstverständlich ehrenamtlich betreiben und Aufwendungen dafür aus eigener Tasche bezahlen, ohne Ausgleich durch irgendwelche Aufwandsentschädigungen zu erhalten. Wir sind Stellvertreter von 2.699 Unterschriften und 4.925 Ja-Stimmen leistende Bürger unserer Stadt. Ein Bürgerbegehren mit einer derart starken Resonanz ist bislang eher selten anzutreffen und wir alle zusammen dürfen stolz darauf sein, dass dies in unserer städtischen Gemeinschaft möglich geworden ist.
Nachdem wir Initiatoren alle Hürden eines Bürgerbegehrens erfolgreich genommen hatten, wurde das uns – nach Gemeindeordnung NRW – zustehende Recht durch einen Formfehler der städtischen Verwaltung maßgeblich genommen. Weder wir Initiatoren noch die Wähler tragen daran irgendeine Schuld. 28 Wahlbriefe konnten erst nach Beendigung des Bürgerentscheids dem Rathaus zugestellt werden und hätten bei rechtzeitiger Zustellung durchaus zu einem Erfolg des Bürgerentscheids führen können, denn bei den bisherigen Briefwahlstimmen machten die 1.612 Ja-Stimmen einen Anteil von deutlich über 50% aus. Uns wurde durch den Formfehler der Stadt die Möglichkeit genommen, zu überprüfen ob die 28 nachträglichen Wahlbriefe die erforderlichen 6 Ja-Stimmen beinhalten, um das Quorum von 20% zu erreichen.
Obwohl Verwaltung und Marktplatzumbaubefürworter erhebliche Aufwendungen, u.a. in Werbung, gemeinsamen städtischen Info-Stand, kurzfristig vor der Wahl erneuerte Musterpflasterung investierten, ergab der Bürgerentscheid eine Mehrheit gegen den Marktplatzumbau. Durch den Formfehler der Stadt wurde den Initiatoren des Bürgerbegehrens die Chance auf den Gewinn der Wahl genommen.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens nun mit Eurer Pressemeldung zu dämonisieren, zeugt von inhaltlicher Hilflosigkeit sondergleichen und sagt viel mehr über diejenigen aus, die diese geschrieben haben, als über diejenigen, über die geschrieben wurde. Es ist eine beliebte Vorgehensweise der CDU Oelde, eigenhändig rote Linien zu konstruieren, um anschließend zu behaupten der politisch anders Denkende sei genau über diese hinweggesprungen. Diese Vorgehensweise findet sich in Eurer Pressemeldung wider und gipfelt in der Einlassung:
„Die Art und Weise wie der Initiator des Bürgerbegehrens nun eine Drohkulisse für den Fall aufbaut, dass sich der Rat für einen erneuten Bürgerentscheid aussprechen sollte, erreicht ein rhetorisch bisher nicht bekanntes äußerst fragwürdiges Niveau.“
Womit und mit welchen Konsequenzen hat der Initiator denn gedroht? Ließ Dir unseren Text noch einmal genau durch. Falls Du diesbezüglich erwartungsgemäß nicht fündig wirst, empfehle ich Dir dringend, dies umgehend und eindeutig in der Öffentlichkeit darzustellen, diese Behauptung deutlich zurück zu nehmen und künftig zu unterlassen. Ich selbst möchte nicht von einer roten Linie sprechen, denn Ratsmitglieder und auch der Bürgermeister unterstehen der Verfassung und ihrem eigenen Gewissen. Aber ich würde es für hoch anständig halten, wenn bei der nächsten Ratssitzung dem Bürgerbegehren entsprochen und der Wähler nicht – unter Ausnutzung eines Formfehlers der Stadt – erneut zur Wahl genötigt würde.
Eine Wahl, die – egal wie sie genau ausgeht – mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Ergebnis hätte, dass ca. 80% der Wahlberechtigten sich nicht für einen Marktplatzumbau in der beschlossenen Form aussprechen möchten, weil sie sich damit nicht erwärmen können. Wollt Ihr wirklich an ca. 80% der Bevölkerung vorbei regieren und dabei mindestens 1,8 Mio. Euro in die Hand nehmen? Tut Ihr das dann doch, braucht sich niemand nach meiner Einschätzung über eine verstärkte Politikverdrossenheit, sinkende Wahlbeteiligung und Abwandern verzweifelter Wählerschichten zu extremen politischen Rändern zu wundern.
Alternativen zur Marktplatzumgestaltung hatten wir Initiatoren auf Seite 08 des städtischen Informationsblatts zum Bürgerentscheid auf Basis ungezählter Gespräche mit Bürgern zusammengestellt. Die Umsetzung könnte Schritt für Schritt bereits jetzt beginnen und vom – im kommenden Jahr 2020 – neu zu wählenden Bürgermeister und Rat vollendet werden.
Wir setzen uns weiterhin mit voller Kraft für unsere Kampagne zur Erhaltung des Marktplatzes in seiner jetzigen Struktur ein.
Mit besten Grüßen Ralf
Leserbrief Ende
Fotos und Bildunterschriften Oelder Anzeiger
Stellungnahme im Namen der CDU, FDP und den Grünen zur Pressemeldung von Herrn Dr. Wohlbrück
Es steht ohne Zweifel fest, dass die Verwaltung bei den Formalien zum Bürgerentscheid einen folgenschweren Fehler begangen hat, der nun leider die Ungültigkeit der Wahl zur Folge hat.
Der Ärger und das Unverständnis in der Bevölkerung ist demzufolge absolut nachvollziehbar. Die Kontrollmechanismen innerhalb der Verwaltung, sofern vorhanden, haben bei der Prüfung der Wahlunterlagen versagt. Der Rat der Stadt Oelde fordert daher von der Verwaltung, dass der Bürgermeister die notwendigen personellen oder organisatorischen verwaltungsinternen Anpassungen vornimmt, damit sich ein solch schwerwiegender Fehler in Zukunft nicht wiederholt. Es ist Aufgabe der Politik, die Versäumnisse klar anzusprechen und sinnvolle Konsequenzen einzufordern. Dazu gehört aber ausdrücklich nicht, nun einzelne Personen an den Pranger zu stellen oder den gemachten Fehler zu instrumentalisieren.
Der Initiator des Bürgerbegehrens schießt über das Ziel hinaus, wenn er in einer Generalabrechnung aus persönlicher Enttäuschung über das knappe Ergebnis der städtischen Verwaltung „Unfähigkeit“ vorwirft. Solche Bemerkungen sind in keiner Weise hilfreich, um die verhärteten Fronten zwischen Umbaugegnern und Befürwortern zu entschärfen. Leider sind solche Provokationen gegenüber der Verwaltung in letzter Zeit nicht unüblich und mittlerweile ein beliebtes Mittel, die eigene Unzufriedenheit mit bestimmten Sachverhalten zum Ausdruck zu bringen. Dabei werden Bürger immer häufiger zu selbsterklärten Experten, die meinen, viele Dinge besser zu wissen als die Fachleute in der Verwaltung oder externe Sachverständige. Berechtigte Kritik der Bürgerschaft ist wichtig und elementarer Bestandteil einer offenen und funktionierenden Demokratie. Der Stil der Diskussionen ist aber entscheidend für ein konstruktives Miteinander zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft zum Wohle der Stadt Oelde.
Die Art und Weise wie der Initiator des Bürgerbegehrens nun eine Drohkulisse für den Fall aufbaut, dass sich der Rat für einen erneuten Bürgerentscheid aussprechen sollte, erreicht ein rhetorisch bisher nicht bekanntes äußerst fragwürdiges Niveau. Es ist ein Angriff auf den Rat der Stadt, in dem gewählte Oelder Bürgerinnen und Bürger die Interessen der Bürgerschaft nach bestem Wissen und Gewissen vertreten, wenn den Ratsmitgliedern unterstellt wird, die eigene „Unfähigkeit als Mittel gegen die Wählerschaft einzusetzen“. Genau solche Äußerungen sorgen für Politik – und „Politikerverdrossenheit“ (Ratsmitglieder und sachkundige Bürger engagieren sich ehrenamtlich in ihrer Freizeit für ihre Heimatstadt und nicht hauptberuflich) und vertiefen den Graben zwischen Teilen der Bevölkerung auf der einen und der Verwaltung und Politik auf der anderen Seite. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens auch noch als Kämpfer gegen die Politikverdrossenheit zu stilisieren, zeugt entweder von Realitätsentfremdung oder eigener Selbstüberschätzung.
Es wird nun schwer genug, sinnvolle Lösungen für die
verfahrene Situation zu finden. Es ist hierbei klare Verantwortung von Rat und
Verwaltung, die richtigen Entscheidungen zum Wohle der Stadt Oelde zu treffen.
Dafür wurden die Ratsmitglieder von den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt
gewählt. Auch wenn man persönlich nicht immer mit allen Entscheidungen
einverstanden ist, sollte man am Ende doch mehrheitlich getroffene Beschlüsse
des Rates der Stadt Oelde akzeptieren oder zumindest respektieren.
ENDE
Die gemeinsame Stellungnahme wurde durch Thomas Haddenhorst, Mitgliedsbeauftrager der CDU eingesendet. Fotos und Bildunterschriften Oelder Anzeiger.
Toros-Döner öffnet nach Umbauphase
Wer heute keine Lust auf Kochen hat, sollte sich auf den Weg zum beliebten Döner-Grill Toros an der Warendorfer Straße machen.
Nach zwei Wochen und ein bisschen mehr an Umbauzeit gibt es ab sofort wieder Döner-Kebap und andere leckere Gerichte zu kaufen.
Das alte Tankstellengebäude beheimatet nun seit 17 Jahren den beliebten Döner-Grill, der täglich viele Kunden mit Lahmacun, Döner, Pommes-Taschen, Tellergerichten und Salaten versorgt.
Beim Thema “Altes Tankstellengelände” wird hier deutlich, dass nur die inneren Werte zählen. Knuspriges Fladenbrot, leckeres Fleisch und frische Salate werden seit jeher der Kundschaft gereicht. Wer möchte, darf sich kostenfrei einen türkischen Tee dazunehmen oder wählt aus dem kostenpflichtigen Softdrink-Angebot.
Şaban Tunç hat in den letzten Wochen zusammen mit den Handwerkern einiges an Arbeit vollbracht. Der Innenraum wurde komplett überarbeitet und mit neuen Fliesen ausgelegt. Die Wände wurden gestrichen und die alte Deckenvertäfelung entfernt. Die alten Stehtische sind rausgeflogen und wurden durch neue Tische und Stühle ersetzt. Unter der Decke sind nun moderne Lampen installiert und hinter der Theke blitzt dem Kunden ebenfalls ein neuer Fliesenspiegel entgegen.
Im Außenbereich möchte Şaban auch noch die Sitzmöglichkeiten verbessern sowie dem altem Tankstellengebäude einen neuen Anstrich verpassen. Alles, was wir sehen konnten, sah sehr ansprechend aus.
Bei dieser Gelegenheit haben wir Şaban die Frage gestellt, wofür eigentlich der Name Toros steht. Er erklärte uns:
“Meine Heimatstadt liegt in Anatolien in der Nähe der Bergregion Toros. Toros (Anmerkung der Redaktion: Taurusgebirge) steht für das Gebirge, das immer Schnee hat.”
Öffnungszeiten:
Montag – Samstag : 11.00 – 22:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen: 13:00 – 22:00 Uhr
Warendorfer Str. 67
Tel.: 02522 / 83 81 17
Rat soll am 11. April entscheiden
Am kommenden Donnerstag, 11. April, findet um 16 Uhr im Großen Ratssaal eine öffentliche Sondersitzung des Rates der Stadt Oelde statt. Wesentlicher Tagesordnungspunkt ist die Feststellung der Ungültigkeit des Bürgerentscheids gegen die vom Rat geplante Umgestaltung des Oelder Marktplatzes. Dazu soll entweder der bisherige Ratsbeschluss aufgehoben und dem Begehren der Bürgerinitiative stattgegeben oder eine Wiederholung der Abstimmung beschlossen werden.
Der von Bürgermeister, Karl-Friedrich Knop eingebrachte Beschlussvorschlag lautet:
Ungültigkeit des Bürgerentscheids vom 24.03.2019 gegen den Umbau des Marktplatzes – Entscheidung zum weiteren Vorgehen
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt fest: Der Bürgerentscheid gegen die Umgestaltung des Marktplatzes vom 24.03.2019 war unwirksam.
Der Rat der Stadt Oelde beschließt, dem Bürgerbegehren der Herren Dr. Wohlbrück, Weber und Glaremin vom 27.12.2018 gegen die am 17.09.2018 beschlossene Umgestaltung des Marktplatzes und die Aufhebung des Ratsbeschlusses, nunmehr zu entsprechen und insofern die Ratsbeschlüsse vom 17.09.2018 und vom 14.01.2019 aufzuheben.
ODER
Der nach § 26 Abs. 6 Satz 3 GO NRW durchzuführende Bürgerentscheid wird wiederholt und findet am .._ statt.
Sachverhalt
Der Bürgerentscheid vom 24.03.2019 ist wegen eines wesentlichen Verfahrensfehlers rechtswidrig. Es ist zu entscheiden, ob der Entscheid wiederholt wird, oder ob dem Bürgerbegehren durch Abänderung des Ratsbeschlusses vom 14.01.2019 stattgegeben wird.
Dies ergibt sich aus folgenden Erwägungen: Den Abstimmungsberechtigten des Bürgerentscheids am 24.03.2019 wurde die Möglichkeit der Abstimmung mittels Stimmbrief eingeräumt. Auf dem zugehörigen Merkblatt zur Abstimmung per Brief wurde darauf hingewiesen, dass Stimmbriefe zur Wahrung der Frist bis spätestens am Freitag, 22.03.2019 zu versenden sind. Ein Stimmbrief musste laut Merkblatt zur Fristwahrung bis spätestens Sonntag, 24.03.2019, 16 Uhr, bei der Stadt eingegangen sein. Die Postzustellung bei der Stadt Oelde erfolgt nach Vereinbarung mit dem zuständigen Postdienstleister grundsätzlich nur von montags bis freitags. Ein Postfach unterhält die Stadt nicht. Daher konnte am Samstag, 23.03.2019 keine Postzustellung erfolgen. Eine Abrede über die ausnahmsweise Zustellung am Samstag wurde mit dem Postdienstleister nicht getroffen. Stattdessen blieb es bei dem gewöhnlichen Verfahren, dass Briefe nur montags bis freitags zugestellt werden.
Die auf Aufhebung des entsprechenden Ratsbeschlusses gerichtete Frage des Bürgerbehrens erhielt 4.925 Ja-Stimmen, 4.699 Abstimmungsberechtigte stimmten mit Nein. Das erforderliche Quorum zur Gültigkeit des Bürgerentscheids wurde um 6 Stimmen verfehlt. Am Montag nach der Abstimmung, 25.03.2019, gingen bei der Stadt Oelde per Post weitere 28 Stimmbriefe ein, die ausweislich einer entsprechenden „Laufkarte“ am Freitag, 22.03.2018 im Postverteilzentrum in Werl vorlagen und – wenn eine Samstagszustellung ermöglicht worden wäre – höchstwahrscheinlich am Samstag bei der Stadt zugegangen wären. Diese dürfen nach entsprechender Rechtsauskunft der Kommunalaufsicht nicht nachträglich in die Abstimmung einbezogen werden, um auf diese Weise die fehlende Zustellungsmöglichkeit nachträglich zu heilen.
Die Durchführung eines Bürgerentscheids richtet sich nach § 26 GO NRW und der dazu erlassenen Durchführungsverordnung für Bürgerentscheide des Innenministeriums NRW (§ 26 Absatz 10 GO NRW). Gemäß § 1 der Durchführungsverordnung des Ministeriums erlässt die jeweilige Kommune zusätzlich eine Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden. In §§ 12, 13 der Satzung der Stadt Oelde wird auf die Abstimmung mittels Stimmbrief Bezug genommen. § 17 der Satzung erklärt im Übrigen die Vorschriften zur Briefwahl aus der Kommunalwahlordnung des Landes NRW für anwendbar.
Gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 1 der Satzung der Stadt Oelde werden Stimmbriefe, die verspätet eingehen, zurückgewiesen. Der Wortlaut ist identisch mit § 27 des Kommunalwahlgesetzes NRW. Weitere Regelungen, die auf den Umgang mit verspäteten Abstimmungsbriefen hinweisen, sind in der Satzung nicht zu finden, so dass gemäß § 17 der Satzung auf die Kommunalwahlordnung zurückgegriffen wird. In §§ 56 ff. der Kommunalwahlordnung NRW wird auf das Verfahren zur Briefwahl Bezug genommen. Im Übrigen müssen die allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze Anwendung finden. Die Stimmabgabe ist mit Eingang des Briefes bei der Behörde vollzogen (BayVerfGH, BayVbl. 1975, 15). Maßgeblicher Zeitpunkt ist hierfür die gesetzte Frist für das Ende des zulässigen Eingangs, also Sonntag 16 Uhr. Ein Eingang liegt vor, wenn die Briefe so in den Verfügungsbereich des Wahlleiters bzw. Wahlvorstandes gelangen, dass dieser ohne wesentliche Zwischenschritte von ihnen Kenntnis nehmen kann (vgl. BVerwG, Beschluss v. 18.4.1978). Ein Eingang der 28 Briefe bei der Behörde konnte vorliegend am Sonntag um 16 Uhr nicht verzeichnet werden. Die Briefe waren zum maßgeblichen Zeitpunkt am Sonntag um 16 Uhr lediglich im Postdienstleistungszentrum in Werl angekommen, so dass die Stadt Oelde auf diese Briefe noch nicht ohne wesentliche Zwischenschritte zugreifen konnte.
Somit müssen die Briefe gemäß der Satzung und der Kommunalwahlordnung zurückgewiesen werden („nicht rechtzeitig eingegangene Briefe sind zurückzuweisen“). Eine darüber hinausgehende „Heilung“, weil die Stadt versehentlich samstags die Zustellung nicht ermöglichte und die Briefe höchstwahrscheinlich am Samstag zugestellt worden wären, ist nicht zulässig. Bei der gesetzten Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist (vgl. Bätge, in: Kommentar zur KommunalWahlO NRW, § 56 Rn. 6). Bei der schriftlichen Stimmabgabe (vgl. Briefwahl) dürfen verspätet eingegangene Briefumschläge nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht berücksichtigt werden (vgl. BVerwGE 55, 341). Auf den Grund der Verspätung kommt es nicht an. Das bedeutet vorliegend, dass eine Heilung beziehungsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht zulässig ist. Auch wenn den Wähler selbst keinerlei Verschulden trifft, trägt er allein das Risiko einer verspäteten Ankunft des Stimm- bzw. Wahlbriefes. Die erst am Montag nach der Abstimmung eingegangenen Briefe sind daher trotz eines fehlenden Verschuldens der Abstimmenden zurückzuweisen.
Daher muss der Bürgerentscheid aufgrund des wesentlichen Verfahrensfehlers als rechtswidrig gewertet werden.
Der Verfahrensfehler ist hier darin zu sehen, dass die Stadt Oelde es unterlassen hat, eine Abrede mit dem Postdienstleister hinsichtlich der Möglichkeit einer Samstagszustellung zu treffen, obwohl in dem beigefügten Merkblatt darauf hingewiesen wurde, dass Briefe, die am Freitag, dem 22.03.2019 versendet werden, noch rechtzeitig vor dem Sonntag, 24.03.2019 16 Uhr, zugehen können. Dies suggerierte dem Abstimmenden, dass auch die freitags in den Briefkasten eingeworfenen Briefe noch vor Ende der Frist zugestellt werden können, obwohl die Möglichkeit des postalischen Zugangs am Samstag oder Sonntag tatsächlich nie bestand. Selbst wenn der Bürger eine längere als die im Merkblatt angegebene Postlaufzeit einkalkulierte und den Brief deshalb bereits donnerstags zur Post aufgab, ist ein Zugang am Samstag nicht mehr gesichert gewesen. Augenscheinlich betraf das auch die in Rede stehenden 28 Abstimmenden, deren Briefe wohl bereits donnerstags zur Post aufgegeben wurden. Eine fristwahrende Zustellung wäre nach allgemeiner Lebenswahrscheinlichkeit hingegen erfolgt, hätte die Stadt die auch sonst bei Wahlen übliche Samstagszustellung ermöglicht.
Dieser Verfahrensfehler ist auch wesentlich. Insofern finden die allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze Anwendung. Ein Verfahrensfehler ist wesentlich, wenn die Möglichkeit einer Änderung oder Beeinflussung des Wahlergebnisses besteht, ohne dass es der konkreten Feststellung einer tatsächlich erfolgten Änderung oder Beeinflussung bedarf. Ob diese Möglichkeit bestand, d. h. ob der Verstoß geeignet war, eine Änderung oder Beeinflussung des Wahlergebnisses herbeizuführen, beantwortet sich in der Regel aus der Art des Verstoßes unter Berücksichtigung des jeweiligen Sachverhalts (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 01. März 2018 – 9 A 53/17.PL –, juris). Etwas anderes gilt nur dann, wenn nach der Lebenserfahrung und den konkreten Fallumständen Auswirkungen des Verstoßes auf das Wahlergebnis faktisch so gut wie ausgeschlossen sind, ganz fernliegen, sich als höchst unwahrscheinlich darstellen oder gar lebensfremd erscheinen (vgl. grundlegend Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Juni 1996 – 2 KO 229/96 –, juris). Dies ist vorliegend nicht der Fall, da lediglich 6 Stimmen fehlten, um das erforderliche Quorum zu erreichen und insoweit nicht auszuschließen ist, dass die in Rede stehenden 28 Stimmen ohne den irreführenden Hinweis im Merkblatt und der nicht möglichen samstäglichen postalischen Zustellung rechtzeitig bei der Stadt Oelde eingegangen wären.
Ein wesentlicher Verfahrensfehler hat die Rechtswidrigkeit des Bürgerentscheids zur Folge. Grundsätzlich steht den Unterzeichnern eines Bürgerbegehrens ein subjektiv-öffentliches Recht auf Durchführung des Bürgerentscheids zu (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 20. Juni 2002 – 2 L 505/02 –, juris.). Gem. § 26 Abs. 6 S. 3 GO NRW ist der Rat mithin verpflichtet, den Bürgerentscheid zu wiederholen, sofern er den Ratsbeschluss vom 14.01.2019 nicht aufhebt und dem Bürgerbegehren entspricht.
Für den Fall, dass der Bürgerentscheid wiederholt wird, ist durch den Rat ein Termin festzulegen. Die Verwaltung prüft derzeit, ob eine Durchführung des Bürgerentscheids am Tag der Europawahl, 26. Mai 2019, angesichts der zu beachtenden Fristen möglich ist.
Unternehmen im Dialog
Frau Simone Zettier berichtet heute über die Veranstaltung vom 2. April 2019 in der Feuer- und Rettungswache Oelde.
Das von der Stadt Oelde und dem Initiativkreis Wirtschaft Oelde e.V. (iwo) vor zwei Jahren initiierte Format „Unternehmen im Dialog“ wird von der heimischen Wirtschaft sehr gut angenommen. Am 2. April (Dienstag) hat in der neuen Feuer- und Rettungswache Oelde an der Wiedenbrücker Straße die mittlerweile fünfte Veranstaltung dieser Reihe stattgefunden. Im Fokus stand ein für die Teilnehmer wortwörtlich brennendes Thema, und zwar der „Brandschutz in Unternehmen“. Rund 50 Unternehmer aus Oelde und Umgebung waren der Einladung der Stadt und des iwo gefolgt und wurden von Karl-Friedrich Knop, Bürgermeister der Stadt Oelde, und Ralf Dörner, Vorsitzender des iwo, begrüßt.
Den Auftakt der Veranstaltung machte Michael Haskes Impulsvortrag. Der Leiter der Feuer- und Rettungswache Oelde gab den Anwesenden viele Informationen und Anstöße zum Thema „Brandschutz in Unternehmen“ und beantwortete darüber hinaus die zahlreichen Fragen aus dem Plenum. Haske stellte heraus, wie man die Brandschutz-Auflagen möglichst kostengünstig erfüllen kann. Einfacher sei dies natürlich bei Neubauten, bei Altbauten sei die Erfüllung der Auflagen häufig deutlich schwieriger umzusetzen, so Haske weiter. Wichtig sei es bei geplanten Baumaßnahmen frühzeitig mit der Feuerwehr in den Dialog zu treten und eventuelle Fragen und Probleme bereits im Vorfeld abzuklären. „Am besten klären wir das bei einem Ortstermin“, erklärte Haske.
Für die Unternehmen sei es zudem wichtig, regelmäßige
Räumungsübungendurchzuführen. Dafür seien die Betriebe selbst zuständig, in
öffentlichen Gebäuden ist dagegen die Feuerwehr in der Verantwortung. Als
Richtwert für die Räumungsübungen gab Haske „einmal jährlich“ an.
Karl-Friedrich Knop betonte in einem Kurzreferat, dass die
Stadt froh sei, so eine zukunftsfähige Feuer- und Rettungswache gebaut zu
haben. Dies sei ein wichtiger Beitrag für die Sicherheit der Oelder Bürger,
genauso wie der Neubau des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Lette. Von der Zukunftsfähigkeit
der neuen Feuer- und Rettungswache konnten sich interessierte Unternehmer bei
einer Führung mit Michael Haske noch persönlich überzeugen. Natürlich kam der
Dialog-Teil auch nicht zu kurz, denn darum geht es ja vorrangig bei dieser
Veranstaltung, wie Ralf Dörner noch einmal betonte. Im zweiten Halbjahr wird
die Reihe „Unternehmen im Dialog“ fortgesetzt, ein genauer Termin und das Thema
stehen derzeit noch nicht fest.