In der außerordentlichen Ratssitzung, die heute um 16:00 Uhr begann, hat der Rat mit Mehrheit entschieden, dass ein neuer Bürgerentscheid erforderlich ist.
Dem Bürgerbegehren erneut nicht stattgegeben
Zu Beginn der Ratssitzung gab Bürgermeister Knop eine Erklärung ab, in der er ausführte, dass er nicht für einen neuen Bürgerentscheid stimmen wolle. Für ihn stehe der gesellschaftliche Zusammenhalt an erster Stelle.
Er knicke nicht vor den Initiatoren des Bürgerbegehrens ein, empfinde aber die Verpflichtung, den gesellschaftlichen Zusammenhang in der Stadt zu fördern und die Kluft zwischen Gegnern und Befürwortern des Bürgerbegehrens wieder zu schließen.
Europawahl und neuer Entscheid am 26.05.
Dieser Auffassung schlossen sich die im Rat vertretenen Fraktionen jedoch mehrheitlich nicht an. 15 Ratsmitglieder stimmten für einen neuen Bürgerentscheid. Somit kommt es erneut zu einer Abstimmung, die zusammen mit der Europawahl am 26.05.2019 erfolgen soll.
Der Oelder Anzeiger hält Sie auf dem Laufenden!
Toros-Döner öffnet nach Umbauphase
Wer heute keine Lust auf Kochen hat, sollte sich auf den Weg zum beliebten Döner-Grill Toros an der Warendorfer Straße machen.
Nach zwei Wochen und ein bisschen mehr an Umbauzeit gibt es ab sofort wieder Döner-Kebap und andere leckere Gerichte zu kaufen.
Das alte Tankstellengebäude beheimatet nun seit 17 Jahren den beliebten Döner-Grill, der täglich viele Kunden mit Lahmacun, Döner, Pommes-Taschen, Tellergerichten und Salaten versorgt.
Beim Thema “Altes Tankstellengelände” wird hier deutlich, dass nur die inneren Werte zählen. Knuspriges Fladenbrot, leckeres Fleisch und frische Salate werden seit jeher der Kundschaft gereicht. Wer möchte, darf sich kostenfrei einen türkischen Tee dazunehmen oder wählt aus dem kostenpflichtigen Softdrink-Angebot.
Şaban Tunç hat in den letzten Wochen zusammen mit den Handwerkern einiges an Arbeit vollbracht. Der Innenraum wurde komplett überarbeitet und mit neuen Fliesen ausgelegt. Die Wände wurden gestrichen und die alte Deckenvertäfelung entfernt. Die alten Stehtische sind rausgeflogen und wurden durch neue Tische und Stühle ersetzt. Unter der Decke sind nun moderne Lampen installiert und hinter der Theke blitzt dem Kunden ebenfalls ein neuer Fliesenspiegel entgegen.
Im Außenbereich möchte Şaban auch noch die Sitzmöglichkeiten verbessern sowie dem altem Tankstellengebäude einen neuen Anstrich verpassen. Alles, was wir sehen konnten, sah sehr ansprechend aus.
Bei dieser Gelegenheit haben wir Şaban die Frage gestellt, wofür eigentlich der Name Toros steht. Er erklärte uns:
“Meine Heimatstadt liegt in Anatolien in der Nähe der Bergregion Toros. Toros (Anmerkung der Redaktion: Taurusgebirge) steht für das Gebirge, das immer Schnee hat.”
Öffnungszeiten:
Montag – Samstag : 11.00 – 22:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen: 13:00 – 22:00 Uhr
Warendorfer Str. 67
Tel.: 02522 / 83 81 17
Rat soll am 11. April entscheiden
Am kommenden Donnerstag, 11. April, findet um 16 Uhr im Großen Ratssaal eine öffentliche Sondersitzung des Rates der Stadt Oelde statt. Wesentlicher Tagesordnungspunkt ist die Feststellung der Ungültigkeit des Bürgerentscheids gegen die vom Rat geplante Umgestaltung des Oelder Marktplatzes. Dazu soll entweder der bisherige Ratsbeschluss aufgehoben und dem Begehren der Bürgerinitiative stattgegeben oder eine Wiederholung der Abstimmung beschlossen werden.
Der von Bürgermeister, Karl-Friedrich Knop eingebrachte Beschlussvorschlag lautet:
Ungültigkeit des Bürgerentscheids vom 24.03.2019 gegen den Umbau des Marktplatzes – Entscheidung zum weiteren Vorgehen
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt fest: Der Bürgerentscheid gegen die Umgestaltung des Marktplatzes vom 24.03.2019 war unwirksam.
Der Rat der Stadt Oelde beschließt, dem Bürgerbegehren der Herren Dr. Wohlbrück, Weber und Glaremin vom 27.12.2018 gegen die am 17.09.2018 beschlossene Umgestaltung des Marktplatzes und die Aufhebung des Ratsbeschlusses, nunmehr zu entsprechen und insofern die Ratsbeschlüsse vom 17.09.2018 und vom 14.01.2019 aufzuheben.
ODER
Der nach § 26 Abs. 6 Satz 3 GO NRW durchzuführende Bürgerentscheid wird wiederholt und findet am .._ statt.
Sachverhalt
Der Bürgerentscheid vom 24.03.2019 ist wegen eines wesentlichen Verfahrensfehlers rechtswidrig. Es ist zu entscheiden, ob der Entscheid wiederholt wird, oder ob dem Bürgerbegehren durch Abänderung des Ratsbeschlusses vom 14.01.2019 stattgegeben wird.
Dies ergibt sich aus folgenden Erwägungen: Den Abstimmungsberechtigten des Bürgerentscheids am 24.03.2019 wurde die Möglichkeit der Abstimmung mittels Stimmbrief eingeräumt. Auf dem zugehörigen Merkblatt zur Abstimmung per Brief wurde darauf hingewiesen, dass Stimmbriefe zur Wahrung der Frist bis spätestens am Freitag, 22.03.2019 zu versenden sind. Ein Stimmbrief musste laut Merkblatt zur Fristwahrung bis spätestens Sonntag, 24.03.2019, 16 Uhr, bei der Stadt eingegangen sein. Die Postzustellung bei der Stadt Oelde erfolgt nach Vereinbarung mit dem zuständigen Postdienstleister grundsätzlich nur von montags bis freitags. Ein Postfach unterhält die Stadt nicht. Daher konnte am Samstag, 23.03.2019 keine Postzustellung erfolgen. Eine Abrede über die ausnahmsweise Zustellung am Samstag wurde mit dem Postdienstleister nicht getroffen. Stattdessen blieb es bei dem gewöhnlichen Verfahren, dass Briefe nur montags bis freitags zugestellt werden.
Die auf Aufhebung des entsprechenden Ratsbeschlusses gerichtete Frage des Bürgerbehrens erhielt 4.925 Ja-Stimmen, 4.699 Abstimmungsberechtigte stimmten mit Nein. Das erforderliche Quorum zur Gültigkeit des Bürgerentscheids wurde um 6 Stimmen verfehlt. Am Montag nach der Abstimmung, 25.03.2019, gingen bei der Stadt Oelde per Post weitere 28 Stimmbriefe ein, die ausweislich einer entsprechenden „Laufkarte“ am Freitag, 22.03.2018 im Postverteilzentrum in Werl vorlagen und – wenn eine Samstagszustellung ermöglicht worden wäre – höchstwahrscheinlich am Samstag bei der Stadt zugegangen wären. Diese dürfen nach entsprechender Rechtsauskunft der Kommunalaufsicht nicht nachträglich in die Abstimmung einbezogen werden, um auf diese Weise die fehlende Zustellungsmöglichkeit nachträglich zu heilen.
Die Durchführung eines Bürgerentscheids richtet sich nach § 26 GO NRW und der dazu erlassenen Durchführungsverordnung für Bürgerentscheide des Innenministeriums NRW (§ 26 Absatz 10 GO NRW). Gemäß § 1 der Durchführungsverordnung des Ministeriums erlässt die jeweilige Kommune zusätzlich eine Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden. In §§ 12, 13 der Satzung der Stadt Oelde wird auf die Abstimmung mittels Stimmbrief Bezug genommen. § 17 der Satzung erklärt im Übrigen die Vorschriften zur Briefwahl aus der Kommunalwahlordnung des Landes NRW für anwendbar.
Gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 1 der Satzung der Stadt Oelde werden Stimmbriefe, die verspätet eingehen, zurückgewiesen. Der Wortlaut ist identisch mit § 27 des Kommunalwahlgesetzes NRW. Weitere Regelungen, die auf den Umgang mit verspäteten Abstimmungsbriefen hinweisen, sind in der Satzung nicht zu finden, so dass gemäß § 17 der Satzung auf die Kommunalwahlordnung zurückgegriffen wird. In §§ 56 ff. der Kommunalwahlordnung NRW wird auf das Verfahren zur Briefwahl Bezug genommen. Im Übrigen müssen die allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze Anwendung finden. Die Stimmabgabe ist mit Eingang des Briefes bei der Behörde vollzogen (BayVerfGH, BayVbl. 1975, 15). Maßgeblicher Zeitpunkt ist hierfür die gesetzte Frist für das Ende des zulässigen Eingangs, also Sonntag 16 Uhr. Ein Eingang liegt vor, wenn die Briefe so in den Verfügungsbereich des Wahlleiters bzw. Wahlvorstandes gelangen, dass dieser ohne wesentliche Zwischenschritte von ihnen Kenntnis nehmen kann (vgl. BVerwG, Beschluss v. 18.4.1978). Ein Eingang der 28 Briefe bei der Behörde konnte vorliegend am Sonntag um 16 Uhr nicht verzeichnet werden. Die Briefe waren zum maßgeblichen Zeitpunkt am Sonntag um 16 Uhr lediglich im Postdienstleistungszentrum in Werl angekommen, so dass die Stadt Oelde auf diese Briefe noch nicht ohne wesentliche Zwischenschritte zugreifen konnte.
Somit müssen die Briefe gemäß der Satzung und der Kommunalwahlordnung zurückgewiesen werden („nicht rechtzeitig eingegangene Briefe sind zurückzuweisen“). Eine darüber hinausgehende „Heilung“, weil die Stadt versehentlich samstags die Zustellung nicht ermöglichte und die Briefe höchstwahrscheinlich am Samstag zugestellt worden wären, ist nicht zulässig. Bei der gesetzten Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist (vgl. Bätge, in: Kommentar zur KommunalWahlO NRW, § 56 Rn. 6). Bei der schriftlichen Stimmabgabe (vgl. Briefwahl) dürfen verspätet eingegangene Briefumschläge nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht berücksichtigt werden (vgl. BVerwGE 55, 341). Auf den Grund der Verspätung kommt es nicht an. Das bedeutet vorliegend, dass eine Heilung beziehungsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht zulässig ist. Auch wenn den Wähler selbst keinerlei Verschulden trifft, trägt er allein das Risiko einer verspäteten Ankunft des Stimm- bzw. Wahlbriefes. Die erst am Montag nach der Abstimmung eingegangenen Briefe sind daher trotz eines fehlenden Verschuldens der Abstimmenden zurückzuweisen.
Daher muss der Bürgerentscheid aufgrund des wesentlichen Verfahrensfehlers als rechtswidrig gewertet werden.
Der Verfahrensfehler ist hier darin zu sehen, dass die Stadt Oelde es unterlassen hat, eine Abrede mit dem Postdienstleister hinsichtlich der Möglichkeit einer Samstagszustellung zu treffen, obwohl in dem beigefügten Merkblatt darauf hingewiesen wurde, dass Briefe, die am Freitag, dem 22.03.2019 versendet werden, noch rechtzeitig vor dem Sonntag, 24.03.2019 16 Uhr, zugehen können. Dies suggerierte dem Abstimmenden, dass auch die freitags in den Briefkasten eingeworfenen Briefe noch vor Ende der Frist zugestellt werden können, obwohl die Möglichkeit des postalischen Zugangs am Samstag oder Sonntag tatsächlich nie bestand. Selbst wenn der Bürger eine längere als die im Merkblatt angegebene Postlaufzeit einkalkulierte und den Brief deshalb bereits donnerstags zur Post aufgab, ist ein Zugang am Samstag nicht mehr gesichert gewesen. Augenscheinlich betraf das auch die in Rede stehenden 28 Abstimmenden, deren Briefe wohl bereits donnerstags zur Post aufgegeben wurden. Eine fristwahrende Zustellung wäre nach allgemeiner Lebenswahrscheinlichkeit hingegen erfolgt, hätte die Stadt die auch sonst bei Wahlen übliche Samstagszustellung ermöglicht.
Dieser Verfahrensfehler ist auch wesentlich. Insofern finden die allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze Anwendung. Ein Verfahrensfehler ist wesentlich, wenn die Möglichkeit einer Änderung oder Beeinflussung des Wahlergebnisses besteht, ohne dass es der konkreten Feststellung einer tatsächlich erfolgten Änderung oder Beeinflussung bedarf. Ob diese Möglichkeit bestand, d. h. ob der Verstoß geeignet war, eine Änderung oder Beeinflussung des Wahlergebnisses herbeizuführen, beantwortet sich in der Regel aus der Art des Verstoßes unter Berücksichtigung des jeweiligen Sachverhalts (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 01. März 2018 – 9 A 53/17.PL –, juris). Etwas anderes gilt nur dann, wenn nach der Lebenserfahrung und den konkreten Fallumständen Auswirkungen des Verstoßes auf das Wahlergebnis faktisch so gut wie ausgeschlossen sind, ganz fernliegen, sich als höchst unwahrscheinlich darstellen oder gar lebensfremd erscheinen (vgl. grundlegend Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Juni 1996 – 2 KO 229/96 –, juris). Dies ist vorliegend nicht der Fall, da lediglich 6 Stimmen fehlten, um das erforderliche Quorum zu erreichen und insoweit nicht auszuschließen ist, dass die in Rede stehenden 28 Stimmen ohne den irreführenden Hinweis im Merkblatt und der nicht möglichen samstäglichen postalischen Zustellung rechtzeitig bei der Stadt Oelde eingegangen wären.
Ein wesentlicher Verfahrensfehler hat die Rechtswidrigkeit des Bürgerentscheids zur Folge. Grundsätzlich steht den Unterzeichnern eines Bürgerbegehrens ein subjektiv-öffentliches Recht auf Durchführung des Bürgerentscheids zu (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 20. Juni 2002 – 2 L 505/02 –, juris.). Gem. § 26 Abs. 6 S. 3 GO NRW ist der Rat mithin verpflichtet, den Bürgerentscheid zu wiederholen, sofern er den Ratsbeschluss vom 14.01.2019 nicht aufhebt und dem Bürgerbegehren entspricht.
Für den Fall, dass der Bürgerentscheid wiederholt wird, ist durch den Rat ein Termin festzulegen. Die Verwaltung prüft derzeit, ob eine Durchführung des Bürgerentscheids am Tag der Europawahl, 26. Mai 2019, angesichts der zu beachtenden Fristen möglich ist.
Pressemitteilung der Stadt Oelde
Wie vielen bereits bekannt ist, sind am Montag, den 25. März 2019, weitere 28 Briefwahlumschläge zugestellt worden zur Abstimmung über den Oelder Marktplatz. Das Ergebnis war so knapp zum Bürgerentscheid ausgefallen, dass nur 6 Stimmen fehlten, um ein anderes Ergebnis, für das Bürgerbegehren abzubilden.
Die Stadt Oelde informiert heute mit folgender Pressemitteilung.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits bestätigt wurde, sind der Stadt Oelde am Montag, 25. März 2019, weitere 28 Briefwahlumschläge durch die Deutsche Post zugestellt worden.
Eine zwischenzeitliche Prüfung hat Anhaltspunkte dafür ergeben, dass diese möglicherweise bei einer Samstagszustellung durch die Deutsche Post im Rathaus fristgerecht vorgelegen hätten und somit hätten mitgezählt werden müssen.
Anders als bei landesweiten Wahlen, bei denen zentral durch den Landeswahlleiter eine Postzustellung an Samstagen, bei bundesweiten Wahlen auch an Sonntagen, veranlasst wird, sieht die Vereinbarung der Stadt Oelde mit der Deutschen Post eine Zustellung am Samstag nicht vor.
Im Regelfall dürfen bei der Auszählung der Abstimmung lediglich fristgerecht bei der Stadt Oelde eingegangene Briefwahlunterlagen berücksichtigt werden.
Ob angesichts der vorbeschriebenen Nicht-Zustellung am Samstag ausnahmsweise eine Berücksichtigung der verspätet eingegangenen, noch ungeöffneten Briefwahlunterlagen vorgenommen werden kann, wird der Bürgermeister kurzfristig in Absprache mit der Kommunalaufsicht klären.
Wir werden hierzu weiter informieren.
Oelder Marktplatz und die nächsten Schritte – Exklusivinterview mit Bürgermeister Knop
Die Wahl ist beendet und der Marktplatz kann umgebaut werden. Wie die nächsten Schritte aussehen, und ob es vielleicht anhand des knappen Ergebniss Änderungen gibt, beantwortet uns Bürgermeister Karl-Friedrich Knop.
OELDER ANZEIGER: Haben Sie bereits Informationen, wie die kommenden Schritte bei der Umgestaltung des Marktplatzes aussehen?
Karl-Friedrich Knop: Die Ausschreibungsunterlagen werden zeitnah erstellt und die Ausschreibung veröffentlicht. Wir streben an, mit der Baumaßnahme nach Pfingsten zu starten. Die Bauzeit selbst beträgt rund 8 Monate. Sie wird sich verlängern um die archäologischen Arbeiten, deren Dauer im Vorfeld sich jedoch nicht einschätzen lässt, weil sie von der Befundlage abhängt.
OELDER ANZEIGER : Der Oelder Wochenmarkt ist weit über die Stadtgrenzen bekannt als ein beliebter Treffpunkt zum Einkaufen. Wird der Wochenmarkt woanders stattfinden können oder müssen die Oelder auf diesen verzichten?
Karl-Friedrich Knop: Selbstverständlich wird der Wochenmarkt während der Umbauphase weiterhin stattfinden. Für den Markt wird es einen Ausweichstandort geben. Hierzu sind bereits Gespräche mit den Wochenmarkthändlern geführt worden.
OELDER ANZEIGER : Können Sie eine Auskunft erteilen, welche Kosten das Bürgerbegehren bereitet hat? Informationsveranstaltungen, Flyer, der Verzug an sich etc.
Karl-Friedrich Knop: Die reinen Kosten für das Bürgerbegehren belaufen sich auf rund 45.000 Euro. Darin enthalten sind die Kosten u.a. für den Druck der Abstimmungsberechtigungskarten, der Informationsbroschüre, Porto, Erfrischungsgelder für die Wahlhelfer oder für die Öffentlichkeitsarbeit incl. Podiumsveranstaltung. Im Vorfeld nicht bezifferbar ist eine mögliche Kostensteigerung aufgrund des eingetretenen Zeitverzugs. Eine Ausschreibung im laufenden Jahr ist erfahrungsgemäß eher ungünstig, weil die Auftragsbücher der Unternehmen bereits gut gefüllt sind und dieses zu tendenziell höheren Angebotspreisen führt.
OELDER ANZEIGER : Wird es Ausschreibungen zu den Gewerken geben, damit auch die heimischen Betriebe berücksichtigt werden? Wenn ja, wird dabei auch sichergestellt, dass diese keine weiteren Sub-Unternehmen einsetzen werden?
Karl-Friedrich Knop: Es wird ein öffentliches Ausschreibungsverfahren geben, an dem sich jeder Unternehmer – selbstverständlich auch einheimische – beteiligen können. Für einige Gewerke werden jedoch auch Subunternehmer eingesetzt werden, da eine Tiefbaufirma z. B. elektrische Anschlüsse o.ä. nicht mit eigenem Personal ausführen kann und darf.
OELDER ANZEIGER: Es stehen 4.925 Stimmen gegen den Ratsentschluss. Wird der Umbau des Marktplatzes dennoch genau nach Plan erfolgen oder werden einige Punkte überdacht?
Karl-Friedrich Knop: Der zugrunde liegende Ratsbeschluss sieht die Umsetzung des Marktplatzes im Rahmen der vorliegenden Planungen vor. Dieser Beschluss hat weiterhin Bestand. Nicht zuletzt sind diese Pläne Bestandteil des Förderbescheids.
Der OELDER ANZEIGER dankt Herrn Bürgermeister Karl-Friedrich Knop für das Interview.
Pressemeldung der Initiatoren
Folgende Information erreichte den OELDER ANZEIGER von den Initiatoren des Bürgerbegehrens. Es schreibt Dr. Ralf Wohlbrück.
Pressemeldung der Initiatoren Bürgerbegehren / Bürgerentscheid
Umgestaltung Marktplatz Oelde
Sowohl die Befürworter als auch die Gegner des beschlossenen Marktplatzumbaus hatten sich für eine hohe Wahlbeteiligung und ein möglichst klares Ergebnis des Bürgerentscheids ausgesprochen. Während die Wahlbeteiligung bei 39,1% lag, erhielten die Befürworter 48,83% und die Gegner 51,17% der Stimmen.
Damit wurde das zweite Ziel –
nämlich ein klares Ergebnis – nicht erreicht. Ferner wurde mit 4.950 JA-Stimmen
das sogenannte Quorum von 20% der Wahlberechtigten nach den vorläufigen
Ergebnissen um 6 Stimmen unterschritten. Wegen des knappen Ergebnisses hat der
Bürgermeister eine erneute Auszählung veranlasst. Sollte dieses Ergebnis
betätigt werden, wäre der Bürgerentscheid aus Sicht der Initiatoren nicht
erfolgreich.
Es verbleibt jedoch die Frage nach der politischen Bewertung und die weitere Vorgehensweise von Bürgermeister, Rat und Politik. Von Seiten der Befürworter wurde der geplante Marktplatzumbau als „Leuchtturmprojekt“ mit großer Ausstrahlungskraft dargestellt. Die Wahl hat gezeigt, dass sich gut die Hälfte der Wähler von diesem Projekt offenkundig nicht angezogen fühlt und dieser Begriff demgemäß der Vergangenheit angehört.
Nun wird es interessant, wie Bürgermeister und Rat mit dieser Situation umgehen werden. Wir Initiatoren haben jedenfalls – mit den uns zur Verfügung stehenden überschaubaren Mitteln – alles in unseren Kräften stehende getan, um eine Klärung herbeizuführen. Der Wähler hat gesprochen und nun ist wieder die Politik gefragt.
Leserbrief Ende
Wir danken den Kollegen von Oelde-City.de recht herzlich für die Bilder aus dem Rathaus.
Oelde hat gewählt
Die Bürger aus Oelde haben gewählt. Von 9.624 Urnengängern stimmten 4.699 für den Umbau des Marktplatzes. 4.925 stimmten für die Aufhebung des Ratsbeschlusses. Somit fehlten am Ende 6 Stimmen um das Quorum zu erreichen und den Umbau zu verhindern.
Hier die Auswertungen.
Somit ist die Diskussion um die Gestaltung der Innenstadt beendet. Bemerkenswert war die hohe Wahlbeteiligung. Wahllokale und Innenstadt waren sehr gut besucht.
Schildbürgerstreich oder Manipulation?
Mit Datum vom 31. Januar macht die Stadtverwaltung die Stimmbezirke für das kommende Bürgerbegehren bekannt: Man reibt sich verwundert die Augen.
Ein Kommentar von Oliver Bäumker
Die Zusammenlegung eng benachbarter Stimmbezirke zur Einsparung von Verwaltungskosten mag noch angehen. Im Übereifer ist jemandem dabei aber ein derber Schönheitsfehler unterlaufen: Der Wahlbezirk 5, welcher vom äußersten Ende des Baugebiets Weitkamp bis weit in die Innenstadt reicht, findet sich nun als Teil eines Stimmbezirks 3 mit Abstimmraum Edith-Stein-Schule wieder.
Statt wie
bislang wenige Meter zur ehemaligen Realschule zu spazieren, haben die Wähler von
Bahnhofstraße,
Ruggestraße und –
wie amüsant, geht es doch gerade hierum – Am Markt nun eine kleine Tagesreise
von über
1,5 km anzutreten.
Seltsame Verteilung der Wahllokale
Es lassen
sich noch einige andere absurde Beispiele anführen, festzustellen ist
aber, dass Räumlichkeiten
im Süden der
Stadt, zum Beispiel die Gesamtschule, außen vor gelassen wurden. Und: Die Hälfte der
Bevölkerung ist
von der Umverteilung betroffen, muss kreuz und quer durch die Stadt fahren, um
ein unbekanntes Wahllokal aufzusuchen. Warum nur?
Man darf
nun spekulieren, ob es (älteren) Mitbürgern der Innenstadt, die möglicherweise
für das Bürgerbegehren
(also mit „JA“) stimmen
wollen, absichtlich schwer gemacht werden soll. Ganz von der Hand zu weisen ist
das jedenfalls nicht, was dem Glauben an demokratisch einwandfreie Prozesse
sehr abträglich ist.
Anschein von Manipulation
Kosten hin
oder her: Jeglicher Anschein von Manipulation muss von Anfang an ausgeschlossen
sein. Das ist hier nicht der Fall. Auch ein Verweis auf die Briefwahl wäre
unlauter, noch ist die Abstimmung am Wahltag und an der Urne der Regelfall.
Sollten nun
die Initiatoren nicht umgehend ein Netz von Wahltaxis aus dem Hut zaubern, muss
die Verwaltung wohl irgendein Zeichen setzen, dass Teilhabe an Wahlen und
Abstimmungen keine Frage von Mobilität sein darf, um zu viel zu weit entfernten
Wahlurnen zu kommen.
Das bleibt
aber nicht der einzige Taschenspielertrick der Verwaltung: Bereits die amtliche
Verlautbarung, der Untergrund bedürfe dringend einer umfassenden Sanierung, da
quasi einsturzgefährdet, erfüllt den Tatbestand der Irreführung des Bürgers.
Taschenspielertricks der Verwaltung
Wir
erinnern uns: Seit der Umgestaltung des Marktplatzes vor über dreißig Jahren
haben unzählige Großveranstaltungen dort stattgefunden – Landesgartenschau,
Kirmes, Citylauf, Kirchentag, dazu wurde der Wochenmarkt weit über dreitausend
mal auf- und wieder abgebaut. An eine Einsturzgefährdung kann sich kein
Zeitgenosse erinnern. Sicherungsmaßnahmen hätten längst in die Wege geleitet
werden müssen.
Trotzdem
ist die aktuelle Umgestaltung genau in dieser Form laut Verwaltung
alternativlos. Wenn dem tatsächlich so wäre, warum hat man dann nicht längst
angefangen?
Wir
erinnern uns weiter: Eine Rolle spielt hierbei auch ein immer noch gültiger
Ratsbeschluss aus der Zeit des früheren Vorsitzenden des Planungsausschusses
Bergmann und des Baudezernenten Hochstetter, nämlich die Hochbeete abzureißen
und durch eine ansprechende, multifunktionale Gestaltung und Illumination zu
ersetzen.
Die
Hochbeete haben längst ihre verkehrsleitende Funktion, für die sie geschaffen
wurden, verloren. Besagter Ratsbeschluss ist nunmehr knapp 20 Jahre alt, doch
niemand traute sich bislang, diesen anzugehen, weil seinerzeit der Volkszorn
hochkochte, was „Die Glocke“ durch eine seinerzeitige Umfrage auf dem Oelder
Wochenmarkt bestens dokumentiert hatte.
Also
scheint diese kleine Lösung, längst Beschlusslage, seit 20 Jahren nicht
sonderlich alternativlos zu sein, hätte man diese doch längst ohne weiteres und
ebenfalls mit dem Hinweis auf einen angeblich maroden Untergrund durchdrücken können.
Ist also tatsächlich alles so alternativlos, wie es jüngst dargestellt wurde?
Oder wird mehr auf das Vergessen gesetzt?
Das Argument »Zuschüsse«
Zuschüsse
von Dritten, die waren dagegen schon immer ein Argument, notwendige Änderungen
zu verhindern oder unsinnige zu ermöglichen. Es sei an den Rohrkrepierer der flächendeckend
in der Innenstadt installierten und mittlerweile weitgehend wieder demontierten
Spielgeräte aus der Nach-LGS-Ära erinnert.
Man denkt
auch an die von vielen Bürgern und Handeltreibenden vorgeschlagene Umgestaltung
des Hermann-Johenning-Platzes, die die Verwaltung ablehnte, weil ein niedriger
fünfstelliger Betrag zurückzuzahlen gewesen wäre. Statt dessen bleibt es bis
auf weiteres bei der Steinwüste in diesem Bereich der Innenstadt.
Vordringlicher
wäre es – neben einer durchaus möglichen moderaten Aufhübschung des
Marktplatzes durch die öffentlich diskutierten und akzeptierten
Hochbaumassnahmen unter Verzicht auf eine neue Pflasterung – jetzt, die
Herrenstraße endlich barrierefrei zu gestalten und die Behebung der Schäden in
der Ruggestraße zu projektieren, weiter endlich auch über den Bereich der südlichen
Innenstadt ernsthaft und konstruktiv zu sprechen.
Doch es
droht das nächste Fiasko, vor allem, wenn die Kosten aus dem Ruder laufen oder
gar die von der Verwaltung gegen eine Abstimmungsmehrheit in der Bevölkerung
durchgesetzte Farbgebung nicht wie erwartet harmonieren sollte, was gar nicht
so unwahrscheinlich erscheint. Auch muss man befürchten, dass schnell
Begehrlichkeiten geweckt werden, auch andere intakte Bereiche der Fußgängerzone
aufzureißen, statt tatsächlichen Bedarf anzugehen. Verantwortlich wird für
diese Fehlentwicklungen dann aber niemand mehr sein, denn 2020 werden Rat und Bürgermeister
neu gewählt.
Letztes Bürgerbegehren war 1995
In diesem
Zusammenhang muss schlussendlich auch an das erste und bislang einzige Bürgerbegehren
in Oelde von 1995 erinnert werden: Dieses hing nicht unwesentlich mit der Gründung
der FWG ein Jahr zuvor zusammen, auf deren Betreiben ein Ratsbeschluss gekippt
wurde, der einen Zuschuss für einen Kunstrasenplatz im Jahnstadion aus
Haushaltsmitteln der Stadt vorsah. Hiergegen richtete sich das seinerzeitige Bürgerbegehren,
welches im Ergebnis zwar nicht erfolgreich war, aber immerhin korrekt ablief.
Man stelle
sich nun einmal vor, der damalige Bürgermeister Terholsen und der Leiter der
Verwaltung Stadtdirektor Wetter (beide CDU) hätten durch eine geänderte
Einteilung von Stimmbezirken versucht, das Ergebnis zu beeinflussen, ein
Aufschrei wäre zurecht durch die Bevölkerung gegangen, allen voran bei den
Freien Wählern.
Ironie der
Geschichte: Der Gründer der FWG ist nun Bürgermeister der Stadt Oelde – und
damit oberster Repräsentant der Verwaltung und in letzter Instanz
verantwortlich für deren Handeln. (ofb.)
Bürgerentscheid erforderlich
Die Ratsmitglieder stimmten mehrheitlich gegen das Bürgerbegehren in der Ratssitzung am 14.01.2019. Mitglieder der SPD und Ratsherr Wolf-Rüdiger Soldat von der FWG stimmten dafür.
Somit wird ein Bürgerentscheid notwendig. Dieser soll am
24.03.2019 wie bei einer Wahl abgefragt werden. Die Bürger haben die
Möglichkeit, auf die Frage:
„Soll die vom Rat der Stadt Oelde am 17.09.2018 beschlossene Umgestaltung des Marktplatzes unterbleiben und der Ratsbeschluss aufgehoben werden?“
bei „Ja“ oder „Nein“ ihr Kreuz zu machen.
Um den Ratsbeschluss außer Kraft zu setzen, bedarf es 20
Prozent aller Wahlberechtigten, was mind. 4900 Stimmen entspricht.
Anschwimmen im Oelder Freibad
Am letzten Sonntag, den 6. Januar, wagten viele Hartgesottene den Sprung ins 5°C kühle Nass des Oelder Freibades bei 6°C Lufttemperatur. Frank Hövekamp, Betriebsleiter der Oelder Bäder, öffnete am besagten Datum das Eingangstörchen um 14.00 Uhr den ca. 15 Schwimmerinnen und Schwimmern, die bereits sehnsüchtig auf diesen Moment gewartet haben. Diese unterhielten sich ausgelassen vor dem Tor und wir haben bekannte Gesichter aus den letzten Jahren wiedergesehen.
Die Badbesucher bogen direkt ab in die Umkleiden und einen kurzen Moment später holte sich das Viergestirn vom TRISTAR Oelde die Poleposition. Es marschierte direkt ohne Saunagang in das kalte Wasser und betrat dieses somit als Erste. Nach dem hör- und sichtbaren Eisbad ging es dann für die Männer weiter in eine der beiden mobilen Saunafässer, die bereit standen.
Applaus für Eisschwimmerin
Dass man im Alter von 84 Jahren immer noch jung bleiben kann, bewies Frau Zumhülsen aus Oelde. Als diese aus der Umkleide kam und mit ihrem Gehstock zum Beckenrand ging, waren alle Augen auf sie gerichtet. Frau Zumhülsen fackelte nicht lange und stieg zielstrebig die Stufen hinab ins Wasser und hielt es dort erstaunlich lange aus.
Auf die Anfrage, ob es nicht zu kalt sei, überraschte sie uns und alle anderen Besucher mit der Antwort: „Mir macht das nichts aus. Ich mache so etwas schon sehr lange.“ Von dem Respekt und Applaus der Umstehenden begleitet, verließ Frau Zumhülsen das Wasser.
Schon seit dem ersten Anschwimmen dabei und auch in diesem Jahr mit von der Partie waren Martin Recker und Jürgen De Vries mit dabei. Sie erzählten uns nach dem Schwimmen das sie begeisterte Saunagänger und Eisschwimmer seien. Es gäbe eine Art Sauna-Rabatt-Heft, welches ähnlich wie das Gastrogutscheinbuch funktioniere. „Dann kann zum Beispiel eine zweite Person für umsonst mit in die Sauna.“ berichtete uns Jürgen.
Coole Kids
Dass nicht nur die „Alten“ sich ins kalte Wasser trauten, bewiesen Mark, Nina, Jasmin und Giulia. Die coolen Kids zeigten den meist erwachsenen Zuschauern am Beckenrand, wie man das macht. Die die 9 – 13-Jährigen stiegen zeitgleich die Stufen hinab ins kalte Wasser.
Eine Schlappe musste auch der Vater von Henk hinnehmen. Der Elfjährige wird diesen noch eine Weile verspotten, da er sich nicht ins Wasser traute und zusammen mit dem Rest seiner Familie vom Beckenrand aus zuschaute, während der Sohnemann im Wasser auf Tauchstation ging.
Keine Gefahr beim Eisschwimmen
“Es besteht keine Gefahr, wenn man es richtig macht. Es gibt unterschiedliche Stadien der Kälte. Das erste Stadium sei die Kälte, die nicht tief in den Körper eindringt.”
„Man darf nicht zu lange im Wasser bleiben, so dass die Kälte tiefer in den Körper eindringen kann. Ansonsten kann man sich eine Erkältung einfangen.“
Erklärte uns Frank Hövekamp.
Damit alle Schwimmer und Saunagänger den Tag in guter Erinnerung behalten können, überwachten die Schwimmmeister vom Bäderteam Oelde die Aktiven den gesamten Tag und gaben Anweisungen.
O-Ton
Das Anschwimmen im Oelder Parkbad ist einfach eine schöne und irre Aktion zugleich. Der Kontrast könnte vom Bild her nicht stärker sein. Man sieht Menschen, die in Badehose ins kalte blaue Wasser steigen während am Beckenrand Zuschauer in dicken Wollmützen, Jacken und Schals stehen.
Viele hielten (so wie wir auch) einmal kurz die Hand ins kalte Wasser, um diese dann wieder schnell zurück in die Jackentasche ins Warme zu stecken. Nach dem Saunagang sah man Körper dampfen auf dem Weg vom Saunafass zum Becken.
Aber nicht nur das war schön anzusehen, sondern auch wie sich die Schwimmerinnen und Schwimmer motivierten und sich Mut zusprachen, um ins Wasser zu steigen.
Unerwähnt soll auch das Ambiente nicht bleiben. In der Dunkelheit sorgten Fackeln und bunte Scheinwerferlichter für eine tolle Atmosphäre. Für das leibliche Wohl sorgte der Kiosk. Hierzu war der Kioskbereich mit Folienbahnen abgespannt und es wurde innen mit einem Gasbrenner aufgeheizt, während man sich mit Essen und Getränke versorgen konnte.