Über die geplante Umbaumaßnahme des Marktplatzes in Oelde wurde bereits viel und hitzig diskutiert. Der ehemalige sachkundige Bürger Dr. Ralf Wohlbrück geriet durch seine Kritik ins Feuer der Oelder CDU. Ralf Wohlbrück erläutert heute in einem offenen Brief an die CDU Oelde seinen Standpunkt.
Leserbrief Start
Oelde, 10.02.2018
Verlautbarungen des Herrn André Drinkuth auf Ihrer Homepage zu meinem Leserbrief vom 07.02.2018 in der „Glocke“
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu obigen Verlautbarungen Ihres Fraktionsvorsitzenden, Herrn Andre Drinkuth, die ich als Anlage beifüge, möchte ich nachfolgend Stellung beziehen.
Vorab, da Herr Drinkuth in seinem Schreiben auf meine ehemalige ehrenamtliche Tätigkeit als Sachkundiger Bürger der SPD-Fraktion im Oelder Rat verweist, möchte ich deutlich klarstellen, dass ich kein Mitglied der SPD und auch kein Mitglied irgendeiner anderen politischen Partei bin. Ich schreibe und spreche ausschließlich für mich selbst und fühle mich lediglich Anwohnern gegenüber verpflichtet, denen ich in meinem Leserbrief eine Stimme verleihe. Mehr nicht. Insofern möchte ich Sie bitten, in Ihrer Fraktion darauf hinzuwirken, dies künftig zu respektieren und unzweckmäßige Versuche, über meine Person gegenüber der SPD politisches Kapital heraus schlagen zu wollen, zu unterlassen.
Ich vertraue diesbezüglich darauf, dass dies auch in Ihrem Interesse ist, insbesondere mit Blick auf die Außendarstellung Ihrer eigenen Ratsarbeit.
Herr Drinkuth sieht sich in seinem Schreiben dazu berufen, über meine Person zu urteilen, indem er mir generell Detailversessenheit unterstellt. Diese Wortwahl an sich zeigt seine eigene Hilflosigkeit, inhaltlich und argumentativ mitzuhalten. Hätte er stattdessen von meiner Detailgenauigkeit gesprochen – die von Anwohnern des Baugebiets Benningloh im Zuge der Planungen für das neue Baugebiet derzeit übrigens sehr geschätzt wird – wäre ihm in der Tat eine zutreffende und angemessene Formulierung in Augenhöhe gelungen.
Insgesamt drängt sich mir der Eindruck auf, dass Herr Drinkuth sich nicht ausreichend mit dem Inhalt meines Leserbriefs auseinandergesetzt hat und nun bin ich es, der seine diesbezügliche Detailgenauigkeit vermisst. Stattdessen, ohne auf den Inhalt meines Leserbriefs detailliert einzugehen, bezichtigt mich Herr Drinkuth, eine Person zu sein, die Unwahrheiten verbreitet und Öl ins Feuer gießt. Selbst liefert er eine lange Liste zur eigenen Rechtfertigung, zu der ich in meinem Leserbrief überhaupt nichts geschrieben hatte.
Ich weiß definitiv und offen gestanden auch gar nicht, was er damit beabsichtigt, wozu er das eigentlich tut und was das überhaupt soll. Aber das ist seine Sache.
Schließlich war es die Oelder Verwaltung selbst, die Öl ins Feuer gegossen hat, indem sie einem Experten als Gutachter gestattet hat, zu erklären „man müsse sich auch einmal fragen, was damals abgerechnet wurde“. Das empfinde ich als eine Aussage des Gutachters, die mit dem eigentlichen Begutachtungsgegenstand an sich überhaupt nichts, aber auch rein gar nichts, zu tun hat.
Der Stadtbaurat Herr Abel, als Auftraggeber für dieses Gutachten, ließ dies geschehen und setzte noch einen oben drauf mit der Bemerkung: „Das, was damals ausgeschrieben wurde, ist nicht so gebaut worden“ und zeigte – ebenfalls ohne Angaben über Prüfung des Hintergrunds – als „Beweis“ einen Vermerk über einen Vorbehalt im damaligen Abnahmeprotokoll.
Nicht ich, sondern die derzeitige Verwaltung selbst, hat also Öl ins Feuer gegossen. Den Ratsmitgliedern wurde nicht dargelegt, weshalb vor mehr als 30 Jahren – aus welchen Gründen auch immer, was übrigens durchaus nicht außergewöhnlich ist – es einen Abnahmevorbehalt gegeben hat und vor allem, ob dieser in der Folgezeit ausgeräumt wurde. Ich darf Ihnen versichern, die Formulierung in meinem Leserbrief, dass diese Vorgehensweise seitens der Verwaltung peinlich sei, wurde von mir bewusst sehr gelinde gewählt.
Ich finde es unerhört, offensichtlich ungeprüft eine solche Frage einfach in den Raum zu stellen und damit die damaligen städtisch Verantwortlichen und die ausführenden Unternehmen dem Verdacht auszusetzen, möglicherweise nicht ordnungsgemäß und korrekt gehandelt zu haben. In diesem Zusammenhang darf ich Sie daran erinnern, dass schon damals die CDU die stärkste Fraktion im Oelder Rat war und maßgeblich den damaligen Innenstadtumbau begleitet hat, ohne nach meiner Erinnerung seinerzeit Unregelmäßigkeiten angemeldet zu haben.
Herr Drinkuth blendet weiterhin in seinen Verlautbarungen vollkommen aus, dass Politik nicht nur in den Parteien und im Rat stattfindet, sondern auch in der Bevölkerung selbst und ich vermisse, dass er sein Ohr nicht vermehrt an das Geschehen vor Ort richtet, bevor er sich daran macht, über meinen Leserbrief zu urteilen. Die Bürger wissen genau, dass – entgegen der mehrfach wiederholten Feststellung des Gutachters – der Marktplatz seit mehr als 30 Jahren überhaupt keine gravierenden Frostschäden erlitten hat.
Was ich in meinem Leserbrief angesprochen habe – und dazu schreibt Herr Drinkuth ebenfalls kein Wort –, möglicherweise weil ihn das nicht sonderlich interessiert, ist der vernachlässigte Pflegezustand des Marktplatzes. Dafür ist die heutige Verwaltung verantwortlich und niemand anderes. Der Kot der Vögel im Bereich der Platanen ist unübersehbar und wird offenkundig billigend in Kauf genommen. Mein unlängst an Herrn Abel gerichteter Vorschlag, die Taubenpopulation in der Oelder Innenstadt durch Errichtung eines Taubenhauses im Bereich der Gerichtsstraße einzudämmen, wurde von ihm kurzer Hand als „nicht zielführend“ beschieden. Ich bin diesbezüglich selbst kein Experte, aber kompetente Taubenhalter vor Ort haben mir bestätigt, dass bei umsichtiger und regelmäßiger Betreuung und Pflege, dies eine wirksame Maßnahme wäre, die Taubenpopulation nachhaltig unter Kontrolle zu halten. Insbesondere kann ich die ablehnende Haltung von Herrn Abel deshalb nicht verstehen, weil wir hier vor Ort ein sehr renommiertes Unternehmen für Taubenfutterproduktion haben, das nach meiner Information deutschlandweit Städte für den Betrieb ihrer Taubenhäuser beliefert.
Warum dies hier in Oelde nicht geprüft wird und möglich sein soll, ist mir vollkommen unverständlich.
Ich möchte Ihnen ferner mitteilen, dass ich – Ratsbeschlüsse hin und her – noch immer gelegentlich auf einzelne Personen treffe, die den generellen Autoverkehr in der Fußgängerzone wieder zulassen möchten.
Ein Ansinnen, das Herr Drinkuth einst selbst mit einem CDU-Antrag eingebracht hatte und das schlussendlich gescheitert ist, weil Ihre Fraktion offensichtlich unterschätzt hat, wie stark die Ablehnung auch innerhalb der Bevölkerung war und ist.
In die gleiche Kategorie fällt auch die Forderung einzelner Personen nach Öffnung des Rathausbachs. Ein Keime führendendes landwirtschaftlich geprägtes Gewässer, das in seinem Zufluss u.a. aus einem – mit dem unappetitlichen Namen Küttelbecke versehenen – Graben gespeist wird und allein deshalb schon nichts auf einem Marktplatz zu suchen hat, auf dem zweimal in der Woche Lebensmittel gehandelt werden.
Und das bringt mich zum letzten – ebenfalls von Herrn Drinkuth inhaltlich nicht behandelten – Punkt meines Leserbriefs. Ich schätze Herrn Bürgermeister Karl-Friedrich Knop als integre Person sehr. In meinem Leserbrief habe ich dennoch dessen vehement vorgetragene Kritik an Kritikern erwähnt, ihn meinerseits dafür kritisiert und geschrieben, dass ich das nicht getan hätte. Ich hätte es deshalb nicht getan, weil ich zutiefst dem Grundsatz anhänge, dass Überzeugung mehr Wert hat, als Verführung und schon gar nicht Einschüchterung. Ein pauschaler Rundumschlag kann nicht dem Zweck dienen, Bürger mitzunehmen, zu motivieren und zu beteiligen.
Auch die komplette Verlesung eines anonymen Schreibens zum Marktplatzumbau in der Ratssitzung durch Herrn Knop hätte ich unterlassen. Anonyme Schreiben gehören in den Mülleimer, es sei denn, sie enthalten gesetzlich unzulässige Inhalte für die sich die Staatsanwaltschaft interessiert, was in diesem Fall wohl nicht gegeben war. Aber dem anonymen Schreiberling die zweifelhafte Ehre zu erweisen, sein Werk in der Ratssitzung einer breiten Öffentlichkeit voll umfänglich vorzulesen, empfinde ich als kontraproduktiv.
Ich kann es verstehen, wenn nicht ein jeder meine Ansichten und Meinungen teilt. Gleichwohl dürfen Sie mir zugutehalten, dass ich unter alle meinen Stellungahmen und Verlautbarungen auch meinen Namen schreibe. Wo Wohlbrück drunter steht ist auch Wohlbrück drin – so wie bei diesem Schreiben auch.
Ich hoffe, dass ich Ihnen meine Beweggründe für meinen Leserbrief und die Sachverhalte insoweit hinreichend glaubhaft erklären konnte und wünsche allen Beteiligten bei der Marktplatzumgestaltung Klugheit, Geduld, Weitsicht und Glück.
Eine Kopie dieses Schreibens erhalten Herr Bürgermeister Knop, Herr Stadtbaurat Abel, alle Ratsmitglieder, die Lokalpresse und einige interessierte Mitbürger.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Wohlbrück
Leserbrief Ende
Leserbriefe werden ohne Filter online gestellt. Verantwortlich für den Inhalt ist dessen Ersteller.
Hier schlagen die Wogen ja wieder einmal hoch. Und so will auch ich, aus meiner fast 30-jährigen Erfahrung als Bauingenieur, hier einige Anmerkungen machen, die aus fachlicher Sicht sinnvoll und erforderlich erscheinen.
Vermutlich hat Herr Dr. Wohlbrück Recht, wenn er die Frage stellt, ob der Bereich der Kosten und der Abrechnung zum Gutachtenumfang gehört. Auch ich vermute, dass dieser Punkt nicht zum Gutachten gehörten und deshalb hat der Kollege Sachverständige sich hierzu auch nicht zu äußern. Ein derartiges Verhalten ist nicht nur unprofessionell, sondern auch ungeeignet das Vertrauen in den Sachverständigen aufrecht zu erhalten.
Herr Abel hat allerdings nicht noch einen oben draufgesetzt, sondern offensichtlich auf Grund von Kenntnis der Aktenlage angemerkt, dass der gebaute Zustand nicht dem beauftragten Zustand entspricht.
Das wiederum ist ohne Zweifel nicht nur sein gutes Recht, sondern auch seien Aufgabe. Und wenn es zum Zeitpunkt der Abnahme einen Abnahmevorbehalt dann ist in jedem Fall zu fragen, was daraus geworden ist. Wenn nämlich bereits zum Zeitpunkt der Abnahme der Leistung erkennbar war, dass die Leistung mangelhaft sein könnte, und aus diesem Grund ein Abnahmevorbehalt ausgesprochen wurde, dann gibt es hierzu nur wenige Gründe.
Hierzu ist ein klein wenig auszuholen und auf den Charakter eines Werkvertrages einzugehen, der insbesondere im Baurecht durch den Einsatz der Vergabe – und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) spezifiziert wird, einzugehen. Im Werkvertragsrecht schuldet der Auftragnehmer immer einen Erfolg. Dieser Erfolg wird festgemacht durch die Vorgaben der Leistungsbeschreibung und die Allgemein anerkannten Regeln der Technik. Hierbei ist festzuhalten, dass die DIN-Normen, sowie weitere Vorschriften den Anschein erwecken, allgemein anerkannte Regeln der Technik zu sein, dies aber nicht unbedingt immer sein muss. Jedoch machen, insbesondere, öffentliche Auftraggeber regelmäßig die entsprechenden DIN-Normen zur Vertragsgrundlage. Und somit hat der Auftragnehmer sich auch an diese zu halten, wenn er keinen Mangel verursachen will.
Der Mangel ist vom Schaden dahingehend anzugrenzen, dass ein Schaden immer auf einen Mangel zurückzuführen ist, aber ein Mangel auch ohne Schaden vorliegen kann.
Eine Leistung ist bereits mangelhaft, wenn Sie den vertraglichen Vereinbarungen nicht entspricht, auch ohne dass es hier zu Schäden gekommen sein muss.
– Der Abnahmevorbehalt bei der Abnahme einer Werkleistung nach VOB dient mehreren Dingen. Bei Verträgen nach der VOB tritt mit der Abnahme eine Beweislastumkehr ein. Vor der Abnahme ist der Auftragnehmer nachweispflichtig dafür, dass seine Leistung den anerkannten Regeln der Technik entspricht, nach erfolgter Abnahme hingegen ist der Auftraggeber nachweispflichtig, dass die Leistung des Auftragnehmers den anerkannten Regeln der Technik nicht entspricht.
– Mit erfolgter Abnahme wird auch der Werklohn fällig, d. h. nach erfolgter Abnahme muss der Auftraggeber zahlen.
– Nimmt der Auftraggeber nun die Leistung des Auftragnehmers ab und behält sich gleichzeitig irgendetwas vor, dann kann es sein, dass der Auftragnehmer erst noch Nachweise erbringen muss, bevor der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Werklohns verpflichtet ist.
Jetzt wissen natürlich weder Dr. Wohlbrück noch ich, welcher Art der Vorbehalt seinerzeit war und deshalb verbietet sich auch jegliche Spekulation hierüber.
Allerdings bleibt festzuhalten, dass bei mangelfreier Leistung kein Vorbehalt erforderlich ist und es aus diesem Grund mit großer Wahrscheinlichkeit um die Mangelhaftigkeit des Werks, oder fehlende Nachweise zur Mangelfreiheit ging.
Sollte allerdings der vorhandene Aufbau der zur Disposition stehenden Pflasterflächen weder den heutigen, noch den damaligen Vorschriften nach Höhe und Qualität des Aufbaus entsprechen, dann liegt augenscheinlich ein Mangel in der Ausführung vor. Und wie oben beschrieben, ist ein Werk eben auch in der Lage ohne Schaden mangelhaft zu sein.
Sollte jetzt auf dem vorhandenen Unterbau des Marktplatzes ein neues Werk errichtet werden, dann spielt die Frage, ob es bei dem bestehenden Marktplatz zu Schäden auf Grund des vorhandenen Aufbaus gekommen ist, überhaupt gar keine Frage.
Jeder Auftragnehmer hat gemäß den anerkannten Regeln der Technik, die entsprechende Vorleistung zu prüfen und bei der Besorgnis der fehlenden Eignung dem Auftraggeber seine Bedenken diesbezüglich der Eignung mitzuteilen.
Das bedeutet, dass jeder Nachunternehmer, der auf dem vorhandenen Marktplatz arbeiten soll, als allererstes seine Hand hebt und seine Bedenken kundtut.
Dann ist der Auftraggeber in der Pflicht, eine Anordnung zu treffen. Er kann sich über die Bedenken seines Auftragnehmers jederzeit hinwegsetzen und anordnen, dass gebaut werden soll wie geplant, aber dann ist der Auftragnehmer von der Verpflichtung zur Errichtung eines mangelfreien Werks befreit, wenn er mit seinen Bedenken Recht hat. Darüber hinaus ist auch der Planer, der seine Planung auf dem vorhandenen Werk aufbaut, dazu verpflichtet, seine diesbezüglichen Bedenken kundzutun, denn auch eine Planungsleistung ist ein Werk und somit schuldet der Planer ebenfalls einen Erfolg.
Ja mehr noch, Planer und ausführendes Unternehmen schulden einen gemeinsamen Erfolg, und das obwohl beide in keinerlei vertraglichem Verhältnis zu einander stehen.
Wenn es also Mängel im Bereich des Marktplatzes gibt, dann kann es von Seiten der Verwaltung nur einen möglichen Weg geben, den der Neuerrichtung, fehlende Frostschäden hin oder her.
Ob das Verhalten der Angestellten der Verwaltung zum Zeitpunkt der Errichtung korrekt war oder nicht, das lässt sich aus der vorliegenden, fragmentarischen Informationspolitik nicht erkennen. Wenn man allerdings davon ausgeht, dass der Rat der Stadt Oelde, die Verwaltung auch zu kontrollieren hat, dann sei die Frage erlaubt, warum z. B. der zuständige Mitarbeiter, oder der Baudezernent wichtige Punkte aus der Arbeit der Verwaltung wie das Abnahmeprotokoll von derart wichtigen Baumaßnahmen nicht den Ratsmitgliedern zur Verfügung stellt und dieses fachlich erläutert und warum z. B. nicht entsprechende Mitglieder des Planungsausschusses, oder des Finanzausschusses an Abnahmebegehungen teilnehmen. Denn Abnahmen sind nicht nur wichtig, sie sind auch äußerst erhellend und manchmal auch lustig.